{"id":6621,"date":"2024-12-14T07:41:42","date_gmt":"2024-12-14T06:41:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dr-thomas-hartung.de\/?p=6621"},"modified":"2024-12-14T07:41:42","modified_gmt":"2024-12-14T06:41:42","slug":"buehne-frei-fuer-diskurskontrolleure","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.dr-thomas-hartung.de\/?p=6621","title":{"rendered":"<strong>B\u00fchne frei f\u00fcr Diskurskontrolleure<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Gr\u00fcnzertifizierte \u201eTrusted Flagger\u201c sollen gegen \u201eHass und Hetze\u201c im Netz vorgehen, eine liberal definierte Kategorie \u201eSozialsch\u00e4dlichkeit\u201c gar ins Strafgesetzbuch gelangen. Wann kommen die Gulags?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Da aufgrund der sich hinziehenden Neuausrichtung des Tumult-Blogs meine Kolumne seit November noch nicht online ist, die Texte aber durchaus aktuell sind, publiziere ich sie zun\u00e4chst hier.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><a href=\"https:\/\/www.dr-thomas-hartung.de\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Unbenannt-e1585137300373.jpg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" width=\"555\" height=\"415\" src=\"https:\/\/www.dr-thomas-hartung.de\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Unbenannt-e1585137300373.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-5856\" srcset=\"https:\/\/www.dr-thomas-hartung.de\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Unbenannt-e1585137300373.jpg 555w, https:\/\/www.dr-thomas-hartung.de\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Unbenannt-e1585137300373-300x224.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 555px) 100vw, 555px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<p>\u201eOhne eindeutige Rechtsgrundlage, aber mit der eitlen Geste des Unterdr\u00fcckungsapparats\u201c, \u00e4rgert sich Fabian Nicolay auf <em>achgut<\/em>, wurden Anfang Oktober politische Instrumente offizialisiert, um gegen angeblich strafbare Inhalte in den sozialen Medien sowie der Realit\u00e4t vorzugehen. Zuerst verk\u00fcndete freudig die Bundesnetzagentur, 1988 aus den \u00dcberbleibseln des Bundespostministeriums hervorgegangen, dass Deutschland mit der Meldestelle \u201eREspect!\u201c ihren ersten \u201eTrusted Flagger\u201c habe. Aufgabe dieser angeblich \u201evertrauensw\u00fcrdigen Hinweisgeber\u201c sei es, das Internet auf \u201eproblematische Inhalte\u201c wie \u201eterroristische Propaganda\u201c zu untersuchen und diese umgehend zu tilgen. Es handele sich dabei um die Umsetzung der von der EU verordneten \u201eDigital Services Act\u201c, also um die Bek\u00e4mpfung illegaler Inhalte im Internet. Wie immer, wenn Politiker etwas bem\u00e4nteln wollen, greifen sie \u201eauf Euphemismen und Neologismen zur\u00fcck, um ihre h\u00e4ssliche Anma\u00dfung zu verh\u00fcbschen\u201c, \u00e4rgert sich Nicolay: \u201eTrusted Flagger\u201c klingt einfach besser als \u201ePlatzverweiser\u201c, \u201eMeinungsfilterer\u201c, \u201eDenunzianten\u201c, \u201eL\u00f6schexperten\u201c \u201eDiskurskontrolleure\u201c, \u201eZensurbeauftragte\u201c. Den \u201eSound eines Entsorgungs-Dienstleisters\u201c erkennt Andreas Rosenfelder in der <em>WELT<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine politische Kultur aber, die vertrauensw\u00fcrdige Fahnentr\u00e4ger ben\u00f6tigt, \u201eriecht verd\u00e4chtig nach Personenkult, Aufmarsch und Parade, Winkelement mit gesinnungsstaatlichem Ornament, F\u00fchrung und Verehrung, Choreografie der Massen\u201c, \u00e4rgert sich Nicolay und schreibt von der \u201eSkelettierung der Debattenkultur\u201c, ja der \u201eStummschaltung von Herrschaftskritik\u201c. Einen Angriff auf die Meinungsfreiheit erkennt auch Beatrice Achterberg in der <em>NZZ<\/em>. Hintergrund: Digitale Plattformen wie <em>Facebook<\/em>, <em>Instagram<\/em>, <em>Youtube<\/em> und <em>X<\/em> (vormals <em>Twitter<\/em>) sind laut EU-Gesetz verpflichtet, Meldungen von sogenannten \u201eTrusted Flaggern\u201c vorrangig zu behandeln und \u201eunverz\u00fcglich Ma\u00dfnahmen\u201c zu ergreifen. Das w\u00e4re schon f\u00fcr sich genommen riskant, selbst wenn es sich ausschlie\u00dflich um illegale Inhalte handeln w\u00fcrde. Doch der gr\u00fcne Habeck-Intimus Klaus M\u00fcller, Chef der Bundesnetzagentur, sprach nicht nur von Terrorpropaganda, sondern auch von \u201eHass\u201c und \u201eFake-News\u201c. Doch darunter kann vieles fallen: \u201eSo unsch\u00f6n Hass ist, er ist nicht verboten. Falsch informiert zu sein, ist ebenfalls nicht verboten. Diese Schwammigkeit ist ein Einfallstor f\u00fcr staatliche Zensur\u201c, meint Achterberg.<\/p>\n\n\n\n<p>Solche Meldeportale widersprechen dem Grundgesetz, das Zensur verbietet. Nur Gerichte d\u00fcrfen entscheiden, welche Aussagen strafbar sind und welche nicht &#8211; f\u00fcr Anzeigen wegen Beleidigungen oder Verleumdung ist die Polizei zust\u00e4ndig. Genau diese rechtsstaatliche Selbstverst\u00e4ndlichkeit droht au\u00dfer Kraft gesetzt zu werden: Der Weg zwischen Pr\u00fcfung und L\u00f6schung von Hassinhalten wird \u201everk\u00fcrzt\u201c, freut sich im <em>SWR<\/em> Petra Densborn, Vorstandsvorsitzende der Jugendstiftung Baden-W\u00fcrttemberg, zu der die Meldestelle als Teil des Demokratiezentrums Baden-W\u00fcrttemberg geh\u00f6rt. \u201eWas uns sehr wichtig ist: dass wir den Prozess beschleunigen k\u00f6nnen und die Plattformen schneller reagieren m\u00fcssen, wenn strafrechtlich relevante Inhalte gemeldet werden\u201c. Will hei\u00dfen: \u00dcber die strafrechtliche Relevanz entscheiden eben keine Gerichte mehr. Und: Bei den Trusted Flaggern handelt es sich nochmal nicht um vertrauensvolle Hinweisgeber, wie der Begriff nahelegt &#8211; sondern um Privatpersonen, die bei staatlich gef\u00f6rderten Organisationen arbeiten. \u201eREspect!\u201c etwa wird indirekt vom gr\u00fcnen Bundesfamilienministerium finanziert \u2013 ein Verein, gegen den man nicht verwaltungsgerichtlich klagen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie die aktivistischen Mitarbeiter \u2013 REspect-Chef Ahmed Gaafar ist Islamwissenschaftler &#8211; mit eingereichten Inhalten umgehen, die \u201eHass und Hetze\u201c oder \u201eDesinformation\u201c gegen gr\u00fcne Politiker oder gr\u00fcn besetzte Ministerien enthalten, l\u00e4sst sich da leicht erahnen. Meldestellen, die unter dem Vorwand der vermeintlich wohlgesinnten Zivilgesellschaft gegen \u00c4u\u00dferungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorgehen, sind nichts anderes staatlich gef\u00f6rderte Zensurapparate &#8211; einen \u201eVorsto\u00df zum staatlich gelenkten Schutz der Demokratie\u201c erkennt Nicolay, der \u201evertrauensw\u00fcrdige Hinweisgeber\u201c stelle sich schnell als \u201eregierungstreuer Denunziant\u201c dar: \u201eDer Digital Services Act DSA entpuppt sich zunehmend als Br\u00fcssels Erm\u00e4chtigungsgesetz zur Einhegung unbequemer Demokratie statt zu ihrer Bewahrung und F\u00f6rderung.\u201c Denn dass der DSA Anreize f\u00fcr ein sogenanntes \u201eOverblocking\u201c setzt, also nahelegt, \u201eeher ein bisschen zu viel als ein bisschen zu wenig zu l\u00f6schen\u201c, muss selbst G\u00f6tz Hamann in der <em>ZEIT<\/em> zugeben. \u201eEin weiteres Beispiel daf\u00fcr, wie die Freiheit zentimeterweise stirbt\u201c, \u00e4rgert sich der Staatsrechtler Volker Boehme-Nessler im <em>Cicero<\/em>. Die Regierung gehe nicht den rationalen, sondern den \u201erepressiven Weg\u201c, indem sie das politische Strafrecht versch\u00e4rft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u201eAufforderung zur Denunziation\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundesnetzagentur samt Chef M\u00fcller sind zuletzt vor allem im Zusammenhang mit der Energiewende pr\u00e4sent gewesen. Die Beh\u00f6rde ist n\u00e4mlich f\u00fcr sehr unterschiedliche Netze zust\u00e4ndig, etwa f\u00fcr die deutschen Stromnetze, das Telefonnetz, den Zugang zum Schienennetz und die Marktregulierung der Postanbieter. In dem riesigen Gebilde sitzt auch der Digital Services Coordinator, der die Zulassungen an die Trusted Flagger erteilt \u2013 zurzeit demnach M\u00fcller. Und der hat den Anwendungsbereich weiter gefasst als \u201enur\u201c gegen illegale Inhalte, gegen die sich die Digital Services Act eigentlich richtet. Sie trat im November 2022 in Kraft und gilt in Deutschland unmittelbar. B\u00fcrgern wird ein \u201ebesserer Schutz ihrer Grundrechte\u201c versprochen, Anbietern Rechtssicherheit und EU-weit einheitliche Regeln. Auch \u201eder Gesellschaft insgesamt\u201c wird etwas versprochen: strengere \u201edemokratische Kontrolle\u201c und Aufsicht \u00fcber Plattformen, Minderung von Risiken wie Manipulation oder Desinformation.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eIllegale Inhalte, Hass und Fake News k\u00f6nnen sehr schnell und ohne b\u00fcrokratische H\u00fcrde entfernt werden. Das hilft, das Internet sicherer zu machen\u201c, sagt M\u00fcller in einer Erkl\u00e4rung \u2013 und st\u00f6\u00dft damit auf Widerstand bei Juristen. \u201eDie Aussage von M\u00fcller ist verfassungswidrig\u201c, sagt etwa Boehme-Nessler der <em>NZZ<\/em>. \u201eHass und Hetze sind gro\u00dfteils erlaubt, soweit sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, ebenso Fake News.\u201c Sogar verfassungswidrige Meinungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt habe. Das Vorgehen passe in die Einsch\u00fcchterungspolitik der Bundesregierung im Bereich der Meinungsfreiheit. \u201eDas ist eine Aufforderung zur Denunziation\u201c, so Boehme-Nessler. \u201eDaf\u00fcr wurden wir stark kritisiert und haben pr\u00e4zisiert, was damit gemeint war: illegale Inhalte, illegale Hassrede, illegale Fake News\u201c, rechtfertigt sich M\u00fcller in einem seltsam m\u00e4andernden Interview in der <em>WELT<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>Was bisher privatwirtschaftlichen Unternehmungen \u00fcberlassen wurde, soll ab sofort also einen staatlich-offiziellen Rahmen bekommen. Die Bundesnetzagentur hatte dazu bereits im Mai dieses Jahres einen vielsagenden Leitfaden herausgegeben, mit dem die Anforderungen an \u201eTrusted Flagger\u201c festgelegt werden \u2013 als zertifizierte Meldestellen, die nicht nur Denunziationen von Nutzern annehmen, sondern selbst auch aktiv das Netz auf Missverhalten durchsuchen und L\u00f6schungen delegieren. Der \u201eLeitfaden zur Zertifizierung als Trusted Flagger gem\u00e4\u00df Artikel 22 Digital Services Act\u201c gibt an, es ginge um \u201e\u00fcberwachen\u201c und \u201eaufsp\u00fcren\u201c. Es werden auch Schulungen vorgeschlagen, \u201eum ihr Verst\u00e4ndnis f\u00fcr technische Werkzeuge und die \u00dcberwachung der Plattform zu verbessern.\u201c Strukturen und Methoden einer professionalisierten Zensurindustrie werden hier im gro\u00dfen Stil angeleitet. Was Regierung und Staatsanwalt aber als Hass und Hetze bezeichnen, \u201eist in vielen F\u00e4llen nicht demokratiefeindlich, sondern Machtkritik, ohne die es keine Demokratie geben kann\u201c, so Boehme-Nessler. \u201eWie sich das mit dem Grundgesetz vertr\u00e4gt, ist das Geheimnis der Ampel-Regierung.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u201eRolle eines Schl\u00fcsseldokuments\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Laut dem Leitfaden k\u00f6nnen auch solche Inhalte gepr\u00fcft, gemeldet und entfernt werden, die \u201enegative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs oder Wahlen\u201c haben. Unter einem Unterpunkt wird konkretisiert, dass das etwa \u201eAusl\u00e4ndische Informationsmanipulation und Einmischung\u201c betreffen w\u00fcrde. Doch wer trifft diese Entscheidungen \u2013 wer bestimmt, ob ein Inhalt Wahlen oder Diskussionen beeinflusst? Eine Antwort liefert der Leitfaden nicht. Wie problematisch sich diese Unsch\u00e4rfe auswirken kann, zeigt ein Fall des bayrischen Verfassungsschutzes. Dieser musste k\u00fcrzlich seinen eigenen Bericht korrigieren, da er f\u00e4lschlicherweise mehreren Medienmarken die Verbreitung \u201erussischer Narrative\u201c unterstellt hatte. Das Beispiel zeigt, dass Beh\u00f6rden im Kampf gegen ausl\u00e4ndische Informationsmanipulation durchaus irren k\u00f6nnen. Dass die Mitarbeiter von Meldestellen nicht \u00e4hnlichen Fehleinsch\u00e4tzungen unterliegen w\u00fcrden wie der Verfassungsschutz, ist fraglich. Der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner schrieb auf<em> X<\/em> \u00fcber den Leitfaden: \u201eWenn man sp\u00e4ter einmal den Niedergang der Meinungsfreiheit in Deutschland und den Einstieg in den Zensurstaat rekonstruieren will\u201c, werde dem Leitfaden zu den Trusted Flaggern \u201edie Rolle eines Schl\u00fcsseldokuments zukommen\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein vorschnell gel\u00f6schter Inhalt k\u00e4me n\u00e4mlich einer Zensur im Internet gleich. Es l\u00e4ge dann am Nutzer, den Rechtsweg zu beschreiten \u2013 wof\u00fcr er Ressourcen braucht. \u201eEs geht hier um S\u00e4uberung des Internets, und das ist ein Problem\u201c, sagt Boehme-Nessler. Und ein Problem sei auch, \u201edass Privatpersonen f\u00fcr eine Aufgabe eingespannt sind, der sie eigentlich nicht gewachsen sind\u201c. Meldestellen, die unter dem Vorwand der vermeintlich wohlgesinnten Zivilgesellschaft gegen \u00c4u\u00dferungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorgehen, sind nichts anderes staatlich gef\u00f6rderte Zensurapparate, moniert Achterberg. Es ist kaum \u00fcberraschend, dass der Freiheitsindex im Jahr 2023 zeigte, dass 44 Prozent der Befragten \u00fcberzeugt sind, dass es besser sei, sich in der \u00d6ffentlichkeit nur vorsichtig zu \u00e4ussern. Im Jahr 1990 stimmten noch 78 Prozent der Aussage zu, dass man in Deutschland frei sprechen k\u00f6nne. Meldeportale und \u201evertrauensw\u00fcrdige Melder\u201c, egal wie blumig ihre Etiketten sein m\u00f6gen, w\u00fcrden dieses Gef\u00fchl weiter befeuern.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine \u201ein Deutschland vorherrschende, beklemmende Lust an der Kontrolle Anderer, eine Freude an der Denunziation, die noch vor wenigen Jahren der Vergangenheit anzugeh\u00f6ren schien\u201c, moniert David Boos auf <em>Tichys Einblick<\/em>. Zudem ist zu erwarten, dass innerhalb der \u201eTrusted Flagger\u201c keine Binnenpluralit\u00e4t in dem Sinne existieren wird, dass von Sympathisanten der AfD bis zur Linken alle relevanten Parteien ihre jeweils \u201eeigenen\u201c \u201eTrusted Flagger\u201c-Organisationen erhalten werden, prophezeit Ralf H\u00f6cker in der <em>Jungen Freiheit<\/em>. \u201eMan muss kein Verschw\u00f6rungstheoretiker und kein Hellseher sein, um zu erahnen, dass gewisse Flagger eben nicht das Pr\u00e4dikat \u201atrusted\u2018 erhalten sollten.\u201c Der deutschen Piraten-Politikerin Anja Hirschel wird der Satz zugeschrieben: \u201eErlaube deiner liebsten Regierung nur das, was du auch der am schlimmsten denkbaren Regierung erlauben w\u00fcrdest!\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Im Widerspruch zum Grundgesetz, das festlegt, \u201eeine Zensur findet nicht statt\u201c, gr\u00fcnden die Parteigenossen Habeck und M\u00fcller eine zus\u00e4tzliche Ermittlungsbeh\u00f6rde an den bestehenden staatlichen Beh\u00f6rden vorbei, befindet Nicolay. Das professionelle Schn\u00fcffeln und Aussp\u00e4hen von B\u00fcrgern gegen B\u00fcrger soll hier organisiert und administriert werden. Staatsrechtliche Eingriffe in die Gewaltenteilung sind jedoch verfassungswidrig: Insofern ist eine parallele Judikativ-\/Exekutivgewalt \u201eREspect\u201c ein riesiger Skandal. M\u00fcller sagt, man tue das, damit der B\u00fcrger wieder \u201esicher\u201c und \u201efr\u00f6hlich\u201c im Internet unterwegs sein k\u00f6nne. \u201eNun wusste ich bislang nicht, dass die Absicherung meines pers\u00f6nlichen Gem\u00fctszustandes bei Nutzung digitaler Datenwege inzwischen ein Regierungsauftrag ist. Die Sicherung der allabendlichen Nachhausewege von Frauen in Bussen und Bahnen w\u00e4re in meinen Augen zudem ein weit dringenderer Auftrag an die Staatsgewalt, als die Frage, ob man mich vor legalen Inhalten im Netz besch\u00fctzen m\u00fcsste, die ich mit einem Mausklick wegschalten kann\u201c, so Birgit Kelle auf <em>Nius.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u201epolit-puritanische Rechthaberei\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Staat baue sich, grimmt Kelle weiter, \u201eein System von abh\u00e4ngigen und beauftragten, willigen Erledigern, die ihnen die Drecksarbeit abnehmen und ihnen helfen, jene Kritiker kaltzustellen, denen man mit anderen Mitteln nicht beikommt.\u201c Gleichzeitig behaupte die Regierung, keine Zensur auszu\u00fcben. Das sei richtig, schreibt Kelle. Man lasse es andere tun, f\u00fcgt sie hinzu. Bundestags-Vizepr\u00e4sident Wolfgang Kubicki (FDP) sprach im <em>Cicero<\/em> von einer \u201egr\u00fcnen Zensuranstalt, die den Meinungskorridor einseitig einschr\u00e4nkt\u201c, ja einem \u201edirekten Angriff auf die freie Rede. Und das darf niemand schulterzuckend hinnehmen \u2026 Wenn Teile unserer Koalitionspartner sich auf der anderen Seite positionieren, ist das vielsagend und aus meiner Sicht sogar gef\u00e4hrlich.\u201c Er h\u00e4lt, diesmal in <em>BILD<\/em>, die Beauftragung eines \u201eprivaten Dritten, der \u00fcber ein zentrales Element unserer freiheitlichen Demokratie richten soll, f\u00fcr unertr\u00e4glich. Robert Habeck, der ja auch schon wegen Nichtigkeiten nach staatlicher Verfolgung von Meinungs\u00e4u\u00dferungen rief, sollte dringend der deutschen \u00d6ffentlichkeit erkl\u00e4ren, dass er seine nachgeordnete Beh\u00f6rde an die Kette legt und hier kein eigener gr\u00fcner Rechtskreis geschaffen wird\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Aktuell streben \u00fcbrigens elf weitere Organisationen danach, \u201eTrusted Flagger\u201c zu werden. Beim Aufsp\u00fcren von \u201eHass und Hetze\u201c d\u00fcrfte es nicht bleiben, meint Nicolay. Aber weder die Definitionsmacht \u00fcber inkriminierende Inhalte noch die Ahndung von angeblichem Missverhalten obliegen einer k\u00fcnstlich aus der Taufe gehobenen Institution: \u201eEs ist ungeheuerlich, was hier stattfindet: offener Verfassungsbruch unter den Fittichen eines Bundesministers.\u201c Wenn meinungsfreiheitlich gedeckte \u201eFrechheiten\u201c pauschal und inkriminierend als \u201eHass und Hetze\u201c gebrandmarkt werden, l\u00e4sst das eine riesige Ermessensgrauzone entstehen, in der auch unbedenkliche, demokratische, aber unbequeme \u00c4u\u00dferungen massenhaft versenkt werden k\u00f6nnen. \u201eREspect\u201c ist die \u201eaufgepfropfte Regulierungsbeh\u00f6rde einer denkenden Gesellschaft, die aufh\u00f6ren soll zu motzen, zu tadeln, sich lustig zu machen. Sie droht, ein zus\u00e4tzliches Instrument politischen Kontrollwahns und polit-puritanischer Rechthaberei zu werden.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Es verb\u00f6ten sich Vergleiche mit einer etwaigen DDR 2.0, denn das w\u00e4re untertrieben. Die TrustedFlagger der Stasi h\u00e4tten damals weit weniger technische Hilfsmittel und Optionen zur Hand gehabt als wir heute im Jahr 2024 auch mithilfe von KI-Tools: \u201eErich Honecker w\u00fcrde eher weinen vor Freude, h\u00e4tte er bereits damals die Instrumente bei der Hand gehabt, die man heute nutzen kann, um Menschen \u00f6ffentlich kaltzustellen\u201c, so Kelle. Monika Maron gab in der <em>WELT <\/em>ihrer tiefen Entfremdung Raum: \u201e\u00dcberhaupt gibt es so vieles, was mich fassungslos macht, diese neuen \u201aMeldestellen\u2018 zum Beispiel, wo man Leute anzeigen kann, die irgendetwas \u201aunterhalb der Strafbarkeitsschwelle\u2018 gesagt oder getan haben. Was denken Sie, woran mich das erinnert?\u201c Das \u201eSystem BRD\u201c, also die (Alt-)Parteien-Postdemokratie, zeige \u201eerhebliche Schw\u00e4chen und Verfallserscheinungen, die denen der DDR-Sp\u00e4tphase nicht un\u00e4hnlich sind\u201c, erkennt auch Florian Sander in <em>Freilich<\/em>. \u201eWer sp\u00fcrt, dass er bald nichts mehr zu melden hat, errichtet noch rasch jede Menge Meldestellen \u2026 Die Ampel will dem betreuten Denken das \u00fcberwachte Sprechen zur Seite stellen\u201c, befindet Alexander Kissler auf <em>X<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>In dieselbe Richtung marschiert \u00fcbrigens auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB): Mit der Einrichtung eines sogenannten \u201eSafe Sport Code\u201c will der Dachverband des deutschen Sports erstmals die verbandsrechtliche Grundlage schaffen, \u201eum interpersonale Gewalt im Sport auch unterhalb der Strafrechtsschwellerechtssicher ahnden und sanktionieren zu k\u00f6nnen\u201c, so der DOSB Ende Oktober&nbsp; gegen\u00fcber <em>dpa<\/em>. Rechtssicher unterhalb der Strafrechtsschwelle? Aha. \u201eWir wollen mit dem Safe Sport Code einen Wandel einleiten, indem wir Vertrauen schaffen, indem wir im Sport eine Kultur des Hinsehens und des Handelns st\u00e4rken und dabei kann der Safe Sport Code helfen\u201c, erkl\u00e4rt DOSB-Pr\u00e4sident Thomas Weikert. Aus Studien sei bekannt, dass interpersonale Gewalt im Sport \u201emeistens unterhalb der Strafbarkeitsgrenze des Strafrechts\u201c liege, beispielsweise in Form rein schikan\u00f6ser Trainingsanweisungen oder sexistischer \u00c4u\u00dferungen, so der DOSB. Durch den Safe Sport Code, der im Dezember auf der DOSB-Mitgliederversammlung verabschiedet werden soll, k\u00f6nne gegen diese F\u00e4lle vorgegangen werden, beispielsweise durch einen Lizenzentzug, einem Ausschluss aus der Organisation oder finanzielle Strafen. Das ist kein Witz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u201eein Exempel statuieren\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ahmad Gaafar, seit 2021 Chef von \u201eREspect\u201c, steht inzwischen wegen eines Fotos auf seinem Facebook-Profil in der Kritik. Darauf posiert er mit dem bekannten britischen Bischof Justin Welby und dem \u00e4gyptischen Gro\u00dfimam Ahmed el-Tayeb \u2013 als Scheich der Azhar-Universit\u00e4t eine Autorit\u00e4t des sunnitischen Islams, der aber in der Vergangenheit Selbstmordanschl\u00e4ge der Hamas gerechtfertigt hat. Bei der Meldestelle als Teil des Demokratiezentrums Baden-W\u00fcrttemberg war Gaafar auch bis 2023 Leiter der \u201eFachstelle PREvention \u2013 Pr\u00e4vention von religi\u00f6sen Extremismus\u201c. Vor vier Jahren schrieb er, selbst Al-Azhar-Absolvent, f\u00fcr den sunnitischen Islam die bedeutendste Institution weltweit, in einer Analyse (\u201eHate-Speech in Zeiten von Corona\u201c), dass Hatespeech ein \u201edehnbarer Begriff\u201c sei.&nbsp;Noch im&nbsp; Juni wurde er von der EU-Kommission eingeladen zu dem Treffen \u201eVorbeugung und Bek\u00e4mpfung von anti-muslimischer Hasskriminalit\u00e4t in der EU\u201c \u2013 gemeinsam mit dem belgischen CIIB (\u201eKollektiv gegen Islamophobie in Belgien\u201c) sowie dem \u201eEuropean Network Against Racism\u201c (ENAR); zwei Organisationen mit am Tisch sa\u00dfen, die bereits seit Jahren im Verdacht stehen, der islamistischen Muslimbruderschaft nahe zustehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Warum sich ein Anti-Hass-Experte mit m\u00f6glichen Muslimbr\u00fcder-Akteuren an einen Tisch setzt, wollte <em>NIUS<\/em> von Gaafar wissen, erhielt aber keine Antwort. In einem Interview mit der <em>Ludwigsburger Kreiszeitung<\/em> wurde Gaafar auf die Behauptung angesprochen, der importierte Antisemitismus sei das Hauptproblem. Er mahnte daraufhin als erstes: \u201eDas ist eine schwierige Behauptung!\u201c 2021 erkl\u00e4rte der Islamwissenschaftler f\u00fcr das \u201eDemokratiezentrum Baden W\u00fcrttemberg\u201c Begriffe aus dem islamischen Kontext in einem angelegten Glossar. So \u00fcbersetzte er von \u201eFatwa\u201c als \u201eRechtsauskunft, die von einem muslimischen Rechtsgelehrten erteilt wird, um eine religi\u00f6se Fragestellung bzw. ein rechtliches Problem zu kl\u00e4ren.\u201c Dabei sind es die Fatwas, mit denen zum Mord oder Gr\u00e4ueltaten an Menschen durch Islamisten aufgerufen wird &#8211; der iranische Staat etwa verurteilte Salman Rushdie 1989 zum Tode; 2022 verlor Rushdie bei einem islamistischen Attentat sein Augenlicht auf dem rechten Auge. In seinem erstellten Glossar lie\u00df Gaafar auff\u00e4llig aber einen Begriff weg: Scharia.<\/p>\n\n\n\n<p>Ende Oktober wurde ein Beitrag von <em>ARD alpha<\/em> (2021) wieder publik, in dem Gaafar dem Reporter erkl\u00e4rt, wie die seit 2017 existente Meldestelle arbeitet, ihm eingegangene Meldungen am Computer zeigt: Volksverhetzung, Hetze gegen Covid-19-Impfung, Muslime als Terroristen verunglimpfend\u2026 Darauf erkl\u00e4rt Gaafar: \u201eWir haben ja ein juristisches Team, das bewerten kann, ob das strafrechtlich relevant ist oder strafrechtlich nicht relevant. Und wenn es strafrechtlich relevant ist, dann melden wir es direkt bei der Polizei oder Landeskriminalamt. (&#8230;) Wenn es nicht strafrechtlich relevant ist, dann werden wir schon einen L\u00f6schantrag beim Provider machen\u201c \u2013 ein Eingest\u00e4ndnis, dass er auch legale Inhalte l\u00f6schen lassen will. Kommen BKA und Staatsanwaltschaft zu der Auffassung, dass ein Anfangsverdacht (!) vorliegt, wendet sich \u201eREspect\u201c an den Plattformbetreiber, der dann gezwungen sei, \u201eden Inhalt zu l\u00f6schen oder zu begr\u00fcnden, warum der Beitrag online bleiben k\u00f6nne\u201c. Auch das ist kein Witz.<\/p>\n\n\n\n<p>Inzwischen wurde M\u00fcller nerv\u00f6s. \u201eWir wissen im Moment nicht, in welchem Kontext dieses Foto entstanden ist. Sollten uns begr\u00fcndete Zweifel an der Eignung dieses Trusted Flaggers erreichen, w\u00fcrden wir diese \u00fcberpr\u00fcfen\u201c, r\u00fcckte er in der <em>WELT<\/em> zun\u00e4chst von Gaafar ab. \u201eDie Bundesnetzagentur entfernt nach dem DSA keine Inhalte. Plattformen und Dienste behandeln gemeldete Inhalte auf Grundlage der geltenden Gesetze und ihrer Nutzungsbedingungen. Finale Entscheidung liegt wie eh und je bei den Gerichten\u201c, schrieb er au\u00dferdem \u201eaus gegebenem Anlass\u201c bei <em>X<\/em>. \u201eWichtig ist: Die Bundesnetzagentur ist nicht f\u00fcr die Entfernung von Inhalten zust\u00e4ndig. Ebenso nehmen Trusted Flagger keine Zensur vor\u201c, hei\u00dft es in einer weiteren Pressemitteilung seiner Beh\u00f6rde. Am Ende sei die L\u00f6schung von Inhalten die Aufgabe der Plattformen, hinterher st\u00fcnde der Rechtsweg frei, hei\u00dft es. Das ist blau\u00e4ugig: Die Plattformen werden den Flaggern 1:1 folgen, weil der \u00c4rger mit der Netzagentur gr\u00f6\u00dfer ist als mit Usern, prophezeit Michael Spehr in der <em>FAZ<\/em>. Die Beh\u00f6rde kann Bu\u00dfgelder bis zu sechs Prozent des Umsatzes einer Plattform fordern \u2013 zun\u00e4chst ganz ohne Gerichtsverfahren. Dass sich M\u00fcller gerne zum \u201eHass und Hetze\u201c- und Fake-News-J\u00e4ger aufspielt, zeigte er bereits Anfang des Jahres, als er hoffte, die EU-Kommission w\u00fcrde am Fall <em>X<\/em> \u201eein Exempel statuieren\u201c.&nbsp; Es kam anders: EU-Kommissar Breton wurde heftig wegen Angriffen auf die Meinungsfreiheit kritisiert und gab einen Monat sp\u00e4ter seinen R\u00fccktritt bekannt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u201eSterbeprozess der Macht\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Doch schon im M\u00e4rz 2024 hatte M\u00fcller in einem \u201ebeeindruckend unkritisch gef\u00fchrten <em>Spiegel<\/em>-Interview\u201c, so Rosenfelder, seine Pl\u00e4ne offen zu Protokoll zu geben: \u201eAber M\u00e4rkte ben\u00f6tigen Spielregeln und Schiedsrichter \u2013 und f\u00fcr den Onlinebereich gilt das besonders. \u2026 Da braucht es jemanden, der die neuen Spielregeln durchsetzt, der sie erkl\u00e4rt und die B\u00fcrger und Unternehmen auch ber\u00e4t.\u201c Der Staat soll der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung die Regeln vorgeben? Das ist kein Witz. \u201eEs sagt viel \u00fcber die schwere Krise des liberalen Rechtsstaats seit der Corona-Zeit, dass diese anma\u00dfende Ank\u00fcndigung weder in der Politik noch in den Medien gro\u00dfe Wellen schlug\u201c, wundert sich Rosenfelder. Wohl aber noch mehr, wenn man sich die Internetseite von \u201eREspect!\u201c ansieht. Da \u00f6ffnet sich unter dem barschen Befehl \u201eHETZE MELDEN!\u201c eine Eingabemaske f\u00fcr Link, Screenshot und Fallbeschreibung mit dem entlarvenden Hinweis, die Organisation wolle eben auch \u201eHetze, Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen und Fake News\u201c. Das ist der schwammige M\u00fcller-Sound an der Grenze zur Beliebigkeit: \u201eEs ist die erneute Wiederholung gr\u00fcner Hybris, die sich w\u00e4hnt, unfehlbar zu sein, aber krachend an der eigenen Unzul\u00e4nglichkeit scheitert\u201c, feixt Nicolay.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer die Definitionsmacht \u00fcber diese Begriffe besitzt, kontrolliert auch den Diskurs: Das machen nicht nur autorit\u00e4re Systeme von Russland \u00fcber die T\u00fcrkei bis China vor, die sich bei der Bek\u00e4mpfung von Kritik genau dieser Vokabeln bedienen. Das zeigt sich immer \u00f6fter auch in Deutschland, seit der Bundesverfassungsschutz unter dem Label \u201eDelegitimierung des Staates\u201c auch fundamental-regierungskritische Positionen erfasst, gegen die juristisch gar nichts einzuwenden ist und die gerade eine wehrhafte Demokratie unbedingt zulassen und ertragen muss \u2013 wir erinnern uns an die gr\u00fcne Familienministerin Lisa Paus, die im Februar freim\u00fctig zugab, auch f\u00fcr Meinungs\u00e4u\u00dferungen \u201eunterhalb der Schwelle der Strafbarkeit\u201c das passende Meldeportal schaffen und gesetzliche Regelungen \u201eanpassen\u201c zu wollen. \u201eF\u00fcr eine so nette, serviceorientierte und hilfsbereite Zensurmaschine fehlte selbst George Orwell die Phantasie\u201c, bilanziert Rosenfelder.<\/p>\n\n\n\n<p>Don Alphonso kommentiert auf <em>X <\/em>lapidar: \u201eFarm der Tiere 2.0 trifft 1984\u201c. \u201eDas Konzept ist genial\u201c, versuchte Robert von Loewenstern der Causa auf <em>achgut<\/em> eine humoristische Note abzugewinnen. \u201eTrusted Verkehrskontrolettis, trusted B\u00fcrgerwehren, trusted Remigrators oder trusted W\u00e4hler bieten sich an. Man muss es nur zu Ende denken.\u201c Ein Schwarm von \u201eTrusted Flashers\u201c etwa, also vertrauensw\u00fcrdigen Blitzern, k\u00f6nnte nicht nur f\u00fcr mehr Verkehrssicherheit sorgen, sondern auch die kommunalen Kassen sanieren, glossiert er. \u201eAngewandte Verkehrserziehung per Bu\u00dfgeld ist bekanntlich ein Milliardengesch\u00e4ft. Erfreulicher Nebeneffekt: Menschen mit einem \u00dcberma\u00df an Tagesfreizeit w\u00fcrden als \u201aVolkspolizei\u2018 einer sinnstiftenden Besch\u00e4ftigung zugef\u00fchrt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Einen durchaus plausiblen Hintergrund der Causa entdeckte Sander bei Luhmann. Der hatte in seinem posthum erschienenen Sp\u00e4twerk <em>Die Politik der Gesellschaft <\/em>die Unterscheidung zwischen Macht und Zwang benannt: \u201eDie Polizei darf erscheinen, aber sie sollte nicht gen\u00f6tigt sein zuzupacken. (\u2026) Die Macht darf sich keine erkennbare Schlappe leisten, weil dies Konsequenzen h\u00e4tte, die \u00fcber den Einzelfall hinausgehen. (\u2026) Zur Politik der Macht geh\u00f6rt es daher auch, sich nicht allzu weit vom Gewohnten zu entfernen und das, was sowieso geschieht, als symbolische Bet\u00e4tigung der Macht auszuweisen.\u201c \u201eDer \u201aVerfassungsschutz\u2018 darf beobachten, aber der Staat sollte nicht gen\u00f6tigt sein zu verbieten\u201c, adaptiert das Sander. Ab dem Moment, ab dem er nicht mehr nur \u201ebeobachtet\u201c, \u201eetikettiert\u201c und \u201ediskreditiert\u201c, sondern in dem er tats\u00e4chlich zur Tat schreitet \u2013 verbietet, beschlagnahmt, zensiert; also: Zwang anwendet \u2013 ab diesem Moment beginnt der Sterbeprozess seiner Macht. \u201eUnd ab diesem Moment beginnt die Chance systemoppositioneller Akteure, diese seine Machtlosigkeit als solche zu enttarnen, sie zu benennen und sie gegen ihn zu verwenden\u201c. Sind das vielleicht \u00fcbereilte Vorbereitungen f\u00fcr eine Gesinnungss\u00e4uberung, um eine aseptische Wahlkampfumgebung im September n\u00e4chsten Jahres herzustellen, in der nur kuratierte Wahrheiten kursieren sollen, mutma\u00dft Nicolay prompt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;\u201esich ins Knie zu schie\u00dfen\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u201eHassrede\u201c ist kein rechtlich relevantes Kriterium, sondern ein inhaltlich beliebig aufladbarer linker Kampfbegriff, so H\u00f6cker. Denn Hass sei ein legitimes menschliches Gef\u00fchl und kann als Motiv einer \u00c4u\u00dferung nicht automatisch zu deren Unzul\u00e4ssigkeit f\u00fchren. Ein \u201egrunds\u00e4tzliches verfassungsrechtliches Problem\u201c sieht der Hamburger Anwalt Joachim Steinh\u00f6fel in der <em>NZZ<\/em>: \u201eIrgendeine Beh\u00f6rde des Bundes, die keinerlei Erm\u00e4chtigungsgrundlage f\u00fcr ihr eigenes verfassungswidriges Tun vorweisen kann, \u201agr\u00fcndet\u2018 eine NGO oder sorgt daf\u00fcr, dass sich eine solche gr\u00fcndet, stattet sie mit ausreichend Finanzmitteln aus, um sie dazu zu bringen, Aktivit\u00e4ten zu entfalten, die massiv gegen Grundrechte versto\u00dfen w\u00fcrden, wenn der Staat sie selbst ausf\u00fchrte\u201c. Die zentrale Frage sei, ob der Staat Grundrechte umgehen d\u00fcrfe, indem er private Unternehmen dazu bringe, Dinge zu tun, die er selbst nicht tun d\u00fcrfte, so Steinh\u00f6fel. Offenbar aber war das Echo auf die Ernennung zum Trusted Flagger so \u00fcberw\u00e4ltigend und die Helfer so zahlreich, \u201edass dem Portal nach 167.844 Meldungen und 89.076 Anzeigen gegen sich selbst nichts anderes zu tun blieb, als sich ins Knie zu schie\u00dfen und anschlie\u00dfend selbst zu l\u00f6schen\u201c, schrieb der User Eddie Graf am 9. Oktober bei <em>Facebook<\/em>. \u201eDank geht auch raus an Uschi und ihre Kommissare und Robert und seine Kumpels. Dank euch ist das Netz nun ein klein wenig besser geworden.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Doch nur ein klein wenig, denn die n\u00e4chste Zumutung lie\u00df nur wenige Stunden auf sich warten: Am 10. Oktober debattierte der Bundestag gerade drei\u00dfig Minuten \u00fcber einen Gesetzesentwurf zur weiteren Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit. Justizminister Marco Buschmann (FDP) pers\u00f6nlich warb f\u00fcr den \u201eEntwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuches\u201c, dessen \u2013 wiederum blumig verpacktes \u2013 Ziel offiziell so hei\u00dft: \u201eSt\u00e4rkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskr\u00e4ften sowie von dem Gemeinwohl dienenden T\u00e4tigkeiten.\u201c In seiner Rede sprach Buschmann von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungssanit\u00e4tern, die immer \u00f6fter brutaler Gewalt ausgesetzt sind. Darum sollen Gerichte die M\u00f6glichkeit bekommen, das Strafma\u00df zu erh\u00f6hen. Au\u00dferdem aber \u2013 und da wird es heikel \u2013 will die Bundesregierung in Buschmanns Worten jene Gewalt besonders schwer bestrafen, \u201ederen Sozialsch\u00e4dlichkeit \u00fcber die Sch\u00e4digung des Opfers hinausgeht.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Sozialsch\u00e4dlich? Das ist kein Witz, zeigt aber die Abkehr der FDP vom eigenen liberalen Anspruch. \u201eAus Buschmanns Volten spricht eine kollektivistische Staatsgl\u00e4ubigkeit, die bei Sozialisten besser aufgehoben w\u00e4re \u2013 und eine Bereitschaft zum moralischen Autoritarismus, die sprachlos macht\u201c, erschrickt Alexander Kissler auf <em>Nius<\/em>. Im Entwurf spricht Buschmann sich zun\u00e4chst selbst die Hoheit \u00fcber den schillernden Begriff des Gemeinwohls zu. Dem dient besonders, wer sich etwa in der \u201eFl\u00fcchtlingshilfe\u201c engagiert. Auch Berufspolitiker und Journalisten sollen sich eines erh\u00f6hten Schutzes erfreuen vor \u201everbalen und k\u00f6rperlichen \u00dcbergriffen\u201c, vor \u201eAngriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur\u201c, vor \u201egemeinwohlsch\u00e4dlichen und demokratiefeindlichen Straftaten im analogen und digitalen Raum\u201c \u2013 also ganz konkret auch vor heftiger Kritik durch B\u00fcrger.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u201eEchoraum einer abgr\u00fcndigen Geschichte\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Bundestag setzte Buschmann auf die Gemeinwohlsch\u00e4dlichkeit aus dem Entwurf mit der \u201eSozialsch\u00e4dlichkeit\u201c das n\u00e4chste illiberale Wortunget\u00fcm: Die Regierung wolle jene Gewalt st\u00e4rker sanktionieren, \u201ederen Sozialsch\u00e4dlichkeit \u00fcber die Sch\u00e4digung des Opfers hinausgeht.\u201c Auch das ist kein Witz: \u201eWer derart ungebremst von Sozialsch\u00e4dlichkeit redet, ist kein Liberaler; er misst das Verhalten des einzelnen an der Elle der gesellschaftlichen Erw\u00fcnschtheit und macht so den Staat zum Richter \u00fcber das Individuum\u201c, meint Kissler. Auf diese Weise forderte etwa die untergegangene DDR eine \u201eEinf\u00fcgung ins Kollektiv\u201c, oder, wie das Autorenehepaar Braun immer gern kolportierte, \u201esich in \u00dcbereinstimmung bringen\u201c. Der einzelne z\u00e4hlte, falls und sofern er sich gesellschaftlich einbrachte und der Staatsf\u00fchrung unterordnete. Wer unbeugsam blieb, den nannte das Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit einen \u201eHetzer\u201c oder \u201eSch\u00e4dling\u201c. \u201eDer \u201aSozialsch\u00e4dling\u2018, den Buschmann mit seiner schr\u00e4gen Rede implizit beschw\u00f6rt, w\u00e4re aus demokratischer Sicht ein Freiheitsk\u00e4mpfer, ein B\u00fcrgerrechtler, ein Liberaler reinsten Wassers und also das idealtypische Gegenbild zu Buschmann\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Es war nun einmal die DDR, die sich vermeintliche \u201eSozialsch\u00e4dlichkeit\u201c zunutze machte, um ihr Unrechtssystem zu stabilisieren \u2013 und es war das sogenannte Dritte Reich, das gegen \u201eVolkssch\u00e4dlinge\u201c vorging. F\u00fcr Kissler betrat Buschmann damit \u201eden Echoraum einer abgr\u00fcndigen Geschichte\u201c. Hinter alldem steckt das linkstotalit\u00e4re Ideal einer Einheitsgesellschaft, in der der allf\u00e4llige \u201eRuf nach mehr Zusammenhalt\u201c nichts anderes ist \u201eals der Aufruf zum Gehorsam\u201c, so Alexander Grau im <em>Cicero<\/em>. Aber eine Gesellschaft, die permanent \u00fcber Zusammenhalt redet, wird ihn niemals finden, und dort, wo er nicht selbstverst\u00e4ndlich und gelebter Alltag ist, l\u00e4sst er sich auch nicht herstellen, meint er mit Blick auf das vier Jahre alte Netzwerk \u201eForschungsinstitut gesellschaftlicher Zusammenhalt\u201c (FGZ), von dem bis heute kaum jemand wei\u00df, dessen zweite F\u00f6rderperiode aber k\u00fcrzlich begann und dem einschl\u00e4gig bekannte \u201eExperten\u201c wie Oliver Decker, Matthias Quent oder Andreas Zick angeh\u00f6ren. Mehr noch: \u201eEine Gesellschaft, die allen Ernstes ein Institut zu Erforschung des gesellschaftlichen Zusammenhalts gr\u00fcndet, hat offensichtlich jeden gesellschaftlichen Zusammenhalt verloren.\u201c Denn Zusammenhalt meint Integration. Und Integration wiederum bedeutet die Herstellung einer Einheit.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Einheit kann es aber nur geben, wenn ein Einheitsdenken und eine Einheitsmoral herrschen. Aber genau dieses Einheitsdenken entwickelt sich nicht organisch, sondern wird vorgegeben durch jene sozialen Milieus, die die kulturelle Deutungsmacht haben. Auch hier findet Sander eine Erkl\u00e4rung bei Luhmann. Die Macht des Staates liege im tats\u00e4chlichen oder fiktiven, aber auf jeden Fall \u00fcber lange Zeit erfolgreich imaginierten Konsens seiner Gesellschaft: \u201eMan war \u2026 grunds\u00e4tzlich untereinander \u201akoalitionsf\u00e4hig\u2018\u201c. Erst das Aufkommen der AfD habe einen echten, langfristig stabilen \u201eSt\u00f6rfaktor\u201c in dieses fiktiv-konsensuale System der BRD gebracht, der die alten, vermeintlichen Gewissheiten und Sicherheiten, die alten Narrative und Frames grundlegend infrage stellt. Eine Art \u201eparadoxer Ohnmachtskreislauf\u201c oder auch eine \u201eDialektik der Macht\u201c st\u00e4rkt diese Partei und alle W\u00e4hler\/Sympathisanten infolge des durchgesetzten Rechtsbruchs durch die Machthaber im Rahmen von Euro- und Migrationskrise, schlussfolgert Sander, was wiederum die Erosion der Macht nur noch weiter beschleunigte. \u201eJe n\u00e4her der Zusammenbruch eines Imperiums r\u00fcckt, desto verr\u00fcckter sind seine Gesetze\u201c, wusste schon Marcus Tullius Cicero.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u201eAbgrund an juristischer Anma\u00dfung\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der durch die Ampelkoalition verfestigte Verbotsstaat, der Akteuren, die sich nicht strafbar gemacht haben, wegen \u201eMeinungsdelikten\u201c den Mund zuhalten muss und dann auch noch in mindestens einem Fall damit vorm Bundesverwaltungsgericht scheitert, offenbart damit in eindeutiger Form eine Schw\u00e4che und eine um sich greifende Verzweiflung, die f\u00fcr die BRD im Grunde beispiellos ist. Kein Politiker darf die Belange eines von ihm definierten Gemeinwohls \u00fcber die Rechte des Individuums stellen. Beide staatlichen Definitionsversuche \u2013 \u201eHass und Hetze\u201c und \u201eSozialsch\u00e4dlichkeit\u201c \u2013 offenbaren einen Abgrund an einerseits juristischer Anma\u00dfung und andererseits politischer Angst vor Machtverlust. Wer Kritik an politischen Ma\u00dfnahmen, die darauf abzielt, die Einsch\u00e4tzungen und die Handlungen der Kritisierten zu \u00e4ndern, pauschal straff\u00e4llig stellen will oder gar mit psychischem Druck \u00fcbersetzt, der diese in ihrer \u201eHandlungs- und Entschlie\u00dfungsfreiheit\u201c beeintr\u00e4chtigt, hat das Wesen von Demokratie nicht verstanden.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Angst erkennt Ulf Poschardt in der <em>WELT<\/em> auch bei Robert Habeck und schreibt von einer \u201everlorenen Diskurshoheit des gr\u00fcnen Milieus\u201c. Anlass war eine schier unglaubliche Rede, die er am 17. Oktober bei der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Ausw\u00e4rtige Politik hielt und in der er glaubt, \u201edass diese unregulierte Form von diesen sozialen Medien inzwischen nicht mehr akzeptabel ist.\u201c Und wenn Polarisierung \u201e<em>bewusst<\/em> eingesetzt wird, um eine Gesellschaft zu destabilisieren, und zumindestens den Gedanken muss man zulassen in dieser Zeit, dann haben wir jeden Grund, uns politisch dagegen zu wehren und diese wehrhafte Demokratie auch bei den sozialen Medien fortzusetzen. Daf\u00fcr gibt es jede Menge M\u00f6glichkeiten. Vielleicht sind sie noch nicht ausreichend, aber eine scharfe Anwendung des DSA, des Digital Services Act, ist das Mindeste, was wir in Deutschland brauchen.\u201c Was bedeutet \u201enoch nicht ausreichend\u201c? Dass Habeck sogar China als ein Regulierungsvorbild zitiert, ist bemerkenswert. \u201eIm Wahljahr 2025 werden die Gr\u00fcnen in der Exekutive ihre Drohungen wahr machen und in einem Ausma\u00df gegen die Meinungsfreiheit losschlagen, wie wir es heute noch f\u00fcr unvorstellbar halten\u201c, entsetzt sich Julian Reichelt auf <em>X<\/em>. Sie werden alles einsetzen, was sie haben. Meldestellen, Beh\u00f6rden, NGOs, ihre Verb\u00fcndeten in Polizei und Geheimdiensten, den ganzen Apparat, mutma\u00dft er. \u201eUnter sozialistischen Ges\u00e4ngen der Solidarit\u00e4t werden sie die H\u00f6lle entfesseln gegen alle, die es noch wagen, sie und ihre Politik des Niedergangs zu kritisieren. Sie werden Menschen vor Gericht stellen lassen in einem Ausma\u00df, wie es heute noch undenkbar ist. Sie werden daf\u00fcr sorgen, dass Accounts geschlossen werden, die ihnen nicht passen. Und sie werden auf Strafverfolgung hinwirken, wo immer sie k\u00f6nnen, einfach nur um einzusch\u00fcchtern und Schrecken zu s\u00e4en.\u201c \u201eWir stehen an einem kritischen Punkt in unserer digitalen Geschichte\u201c, meint H\u00f6cker. Nicht nur der digitalen: Es geht schlicht um die bedingungs- und kritiklose Unterwerfung unter das rotgr\u00fcne Politprojekt. In einer actio-reactio-Logik folgt da auf Druck immer nur Gegendruck. Und von der Benennung als Sozialsch\u00e4dling bis hin zu seiner Isolation oder Internierung ist es, wie die Geschichte zeigt, nur ein kleiner Schritt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gr\u00fcnzertifizierte \u201eTrusted Flagger\u201c sollen gegen \u201eHass und Hetze\u201c im Netz vorgehen, eine liberal definierte Kategorie \u201eSozialsch\u00e4dlichkeit\u201c gar ins Strafgesetzbuch gelangen. 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