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Dr. Thomas Hartung

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Der Fall Melle: keine Anomalie, sondern Symptom

20. November 2025 von Thomas Hartung

Das Tragen von Kopftüchern sei eine grundgesetzlich geschützte Ausübung der Religionsfreiheit und daher „grundsätzlich zulässig“ an Schulen – und eine Antragspflicht deshalb damit unvereinbar. Die Schule kapituliert prompt: Der Brief wird korrigiert, die Schulordnung angepasst. Unterwerfung.

Originalbild Ansage

Mein neuer Ansagtetext, der gern verbreitet werden kann.

Geschrieben in Hochschulisch-Pädagogisches, Massenmediales | 0 Kommentare