Kinderwunsch, Körper, Karlsruhe
22. Juli 2026 von Thomas Hartung
Ein Leihmuttervertrag ist kein gewöhnlicher Dienstvertrag. Er verpflichtet eine Frau nicht bloß zu einer Tätigkeit, sondern zur Inkaufnahme tiefgreifender körperlicher Veränderungen, medizinischer Risiken, emotionaler Verstrickungen und schließlich zur völlig widernatürlichen Trennung von ihrem selbstgeborenen Kind, das sie unterm Herzen getragen hat. Ein solcher Vertrag berührt die Person nicht äußerlich, sondern im Zentrum ihrer Leiblichkeit. Dass Kritiker hier auf die Sittenwidrigkeit verweisen, ist darum nicht abwegig.

Meine Anmerkungen zur Causa Spahn/Brosius, die wie immer gern verbreitet werden können.