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Dr. Thomas Hartung

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Gedenken ohne Lizenz?

19. Juli 2026 von Thomas Hartung

Es gehört zu den ärgerlichsten Eigentümlichkeiten der deutschen Gegenwart, dass ausgerechnet jene Milieus, die unablässig vor den Lektionen der Geschichte warnen, sich immer seltener an deren einfachste politische Moral halten: Geschichte gehört nicht den Lautesten, den Amtlichsten oder denen mit der größten moralischen Selbstgewissheit. Sie gehört dem Gemeinwesen. Wer etwa des 20. Juli gedenkt, betritt keinen exklusiven Sakralraum eines ideologisch beglaubigten Personenkreises, sondern einen Ort nationaler Erinnerung.

Dass daraus nun wieder eine Zutrittsfrage nach Gesinnung werden soll, sagt alles über den Zustand des offiziellen Deutschlands und nichts über den 20. Juli. Anlass ist der Eklat im Bendlerblock, wo Tobias Korenke, ein Großneffe Dietrich Bonhoeffers, versuchte, zur Gedenkveranstaltung einen Kranz der AfD-Bundestagsfraktion zu entfernen; Sicherheitskräfte griffen ein, der Kranz wurde beschädigt. Der Leiter der Gedenkstätte Buchenwald, Jens-Christian Wagner, hat diesen Vorgang auf msn jetzt nicht nur verteidigt, sondern ästhetisch und moralisch aufgeladen.

Die Niederlegung eines Kranzes durch Vertreter einer Partei, die aus seiner Sicht „geschichtsrevisionistische und holocaustverharmlosende oder sogar NS-verherrlichende Positionen“ vertrete, sei ein „Affront gegen die Würde der Opfer der NS-Verbrechen“; Korenke verdiene dafür gar einen „Preis für Zivilcourage“. Wagner begründet das mit dem Vorwurf, die AfD instrumentalisiere seit Jahren den Widerstand gegen den Nationalsozialismus, indem sie sich selbst in die Linie Stauffenbergs oder der Geschwister Scholl stelle.

Fotozitat: Sebastian Christoph Gollnow/dpa bei taz.de

Gerade hier beginnt die Anmaßung. Denn selbst wenn man den Vorwurf der Instrumentalisierung ernstnähme, folgt daraus noch lange nicht das Recht, einer legalen Oppositionspartei das nationale Gedenken moralisch abzusprechen. Der Staat hat die AfD nicht verboten; sie ist die größte Oppositionspartei im Bundestag, und selbst Karl von Stauffenberg, ein Enkel Claus Schenk Graf von Stauffenbergs, kritisierte zwar die AfD, erkannte aber zugleich an, dass sie im demokratischen Rahmen das Recht habe, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.

Toten haben keine Pressestelle

Das ist der entscheidende Punkt: In einer Demokratie gibt es kein Deutungsmonopol über die nationale Geschichte, schon gar nicht für Gedenkstättenleiter, Funktionäre oder publizistische Gesinnungswächter. Man kann das noch schärfer fassen: Wir sind alle Deutsche, und es ist unser aller Geschichte. Wer am 20. Juli erinnert, erinnert an deutschen Widerstand gegen deutsche Tyrannei auf deutschem Boden.

Es gibt kein Eigentumsrecht einzelner Milieus an Stauffenberg, Bonhoeffer oder den Geschwistern Scholl. Die Toten haben keine Pressestelle, und ihre Nachfahren auch kein Erbmonopol auf politische Interpretation. Ob im Paradies dereinst die Richtigen von den Falschen geschieden werden, sei dahingestellt; die Richterkompetenz heutiger Funktionsträger in Erinnerungspolitik ist dagegen nirgends ersichtlich. Gerade deshalb wirkt Wagners Wortwahl so unerquicklich: nicht historisch ernst, sondern hoheitlich moralisch. Sie verwandelt Gedenken in Gesinnungsgerichtsbarkeit.

Das Auftreten Korenkes als „Zivilcourage“ zu adeln, steigert diese Schieflage noch. Zivilcourage ist ein ernstes Wort. Es meint Widerstand gegen wirkliche Macht, nicht die medienwirksame Störung einer Gedenkveranstaltung im Einklang mit dem dominanten Meinungsklima. Nach den Berichten war Korenke kein ahnungsloser Privatmensch, sondern ein erfahrener Kommunikationsprofi mit SPD-Hintergrund: der bildungspolitische AfD-Fraktionssprecher im Bundestag Götz Frömming MdB warf ihm in der Jungen Freiheit deshalb vor, den Effekt seiner Aktion genau gekannt und die Gedenkstunde gezielt genutzt zu haben, um die AfD vor den Landtagswahlen im September zu diskreditieren.

nicht demütig, sondern herrschaftswillig

Ob man diese Unterstellung teilt oder nicht: Dass die Szene maximale mediale Verwertbarkeit besaß, ist offenkundig. Gerade deshalb wirkt sie weniger wie Zivilcourage als wie symbolpolitische Schauhandlung. Aber wir müssen das tiefere Problem freilegen: Deutschland hat eine Erinnerungskultur hervorgebracht, die immer häufiger nicht mehr erinnert, sondern zuteilt. Sie teilt zu, wer trauern darf, wer gedenken darf, wer sich auf Widerstand berufen darf, wer als legitimiert – und wer als kontaminiert gilt.

Diese Form des Gedenkens ist nicht demütig, sondern herrschaftswillig. Sie lebt vom zeitlos deutschen Bewusstsein blütenreiner Gesinnung, das sich auf die jeweils markierten Feindbilder stürzt und sich dabei moralisch erhöht. Das kennen wir leider aus verschiedenen deutschen Epochen nur allzu gut: nicht als inhaltlich identische Systeme, wohl aber als Struktur offiziöser Selbstgerechtigkeit. Gerade ein Gedenkstättenleiter und Geschichtsprofessor sollte für diese Versuchung sensibel sein. Wenn er es nicht ist, hat man am Ort des Erinnerns womöglich weniger gelernt, als man ständig behauptet.

Wagner begründet seine Ablehnung mit der These, die AfD stelle sich in eine Widerstandstradition gegen angebliche „Corona-, Merkel-, Ampel- oder Merz-Regime“. Mag sein, dass es in der AfD geschichtsdramatische Überhöhungen gibt; in der deutschen Politik gibt es davon allerdings reichlich auf allen Seiten. Entscheidend ist etwas anderes: Die Berufung auf historischen Widerstand ist in einer freien Gesellschaft kein genehmigungspflichtiger Akt.

Historische Analogien können klug oder töricht, tragfähig oder unerquicklich sein. Aber ihre Bewertung darf nicht zur Frage werden, ob man deshalb vom Gedenken ausgeschlossen wird. Sonst verwandelt sich die Erinnerung an den Widerstand selbst in ein Instrument der Ausgrenzung. Genau das wäre die eigentliche Pervertierung des 20. Juli. Dabei lohnt eine letzte, simple Rückfrage an die moralischen Hausherren des Gedenkens: Glaubt man wirklich, Stauffenberg oder die Scholls hätten Freude an einem offiziellen Milieu gehabt, das sich selbst mit so viel Selbstgewissheit zum Richter über legitimes und illegitimes Andenken aufwirft?

Markierung statt Bildung

Der Widerstand gegen Hitler war kein Klub der Angepassten. Er war ein Sammelpunkt sehr verschiedener deutscher Charaktere, Weltbilder und Motive. Gerade diese Heterogenität macht seine Größe aus. Wer ihn heute für die eigene ideologische Reinheitskontrolle vereinnahmt, verrät ihn bereits im Akt der Beschwörung. Deshalb ist der Fall Korenke mehr als ein peinlicher Zwischenfall. Er ist ein Symptom.

Er zeigt eine Erinnerungskultur, die nicht mehr in erster Linie der historischen Bildung dient, sondern der politischen Markierung. Sie prämiert die richtige Geste, nicht die richtige Haltung; sie ehrt den Affekt, nicht den Anstand; sie verwechselt Mut mit Milieukonformität. Und sie hat sich so sehr daran gewöhnt, gesetzestreue Andersdenkende als moralisch minderberechtigt zu behandeln, dass ihr die eigene Anmaßung kaum noch auffällt.

Der 20. Juli aber verlangt etwas anderes: Ernst, Maß und nationale Weite. Nicht jeder, der gedenkt, wird dadurch schon würdig. Aber ebenso wenig darf irgendein Funktionär darüber verfügen, wer überhaupt gedenken darf. Wer diese Grenze überschreitet, betreibt keine Aufarbeitung, sondern Herrschaftsritual. Und davon hat Deutschland bereits mehr als genug gesehen.

Geschrieben in Massenmediales, Spezielles | 0 Kommentare