• Home
  • Lehre
  • Publikationen
  • Vita
  • Individuelles
  • Impressum

Dr. Thomas Hartung

Publizist

Feeds
Artikel
Kommentare

Die Republik im Doppelprogramm

3. August 2026 von Thomas Hartung

Warum der eine Komiker als moralischer Sachverständiger geladen, der andere strafrechtlich verfolgt – und der dritte gestoppt wird, obwohl er aus dem Lager der Guten heraus das Bessere diskreditiert. Meine Anmerkungen zu Kerkeling, Steimle & Co.

Es gehört zu den zuverlässigsten Zeichen einer erschöpften Ordnung, dass sie ihre Gegner nicht mehr nur politisch bekämpft, sondern ästhetisch umzingelt. Wo das Argument nicht mehr reicht, beginnt die Inszenierung. Wo die Mehrheit wankt, wächst das Bedürfnis nach Bühne. Und wo der politische Konkurrent sich als zu robust erweist, ruft man eben nicht mehr nur Juristen, Professoren und Verfassungsschützer auf den Plan, sondern Theaterschaffende, NGO-Gutachter und nun also auch Komiker.

Hape Kerkeling als Experte in einer Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren, Uwe Steimle als Ermittlungsfall nach Paragraph 126 StGB: Man muss sich diese Republik wirklich als eine Art Doppelprogramm vorstellen, in dem nicht mehr Recht und Politik, sondern Rollenverteilung und Gesinnungsdramaturgie über den Ton entscheiden. Natürlich ist das alles furchtbar ernst gemeint. Gerade das ist das Komische daran.

Kerkeling auf https://www.zeit.de/news/2023-12/06/kerkeling-scherzt-ueber-seine-anfaenge. © Henning Kaiser/​dpa/​Archiv

Denn die politische Klasse und ihr publizistisches Vorfeld haben längst einen Modus gefunden, in dem selbst die absurdeste Grenzüberschreitung noch im Ton der moralischen Notwendigkeit vorgetragen wird. Erst kamen Theaterstücke, Lesungen und Erinnerungsrituale, in denen die AfD nicht als politischer Gegner, sondern als metaphysische Wiederkehr des Bösen inszeniert wurde.

Erinnern wir uns: Am Thalia Theater Hamburg wurde mit Milo Raus dreitägigem „Prozess gegen Deutschland“ ein fiktives Verfahren über ein mögliches AfD-Verbot als politisches Theaterereignis inszeniert, also gerade nicht bloß über die AfD gesprochen, sondern ihre Ausschaltung bereits ästhetisch vorweggenommen. Im Fall Arne Semsrott wurde die geplante Lesung seines Buches „Gegenmacht – Die Zivilgesellschaft schlägt zurück“ in der Magdeburger Stadtbibliothek nach einer AfD-Anfrage und interner Prüfung sofort als Beispiel eines angeblichen Kulturkampfs gegen „rechts“ aufgeladen, obwohl es inhaltlich erkennbar um zivilgesellschaftliche Mobilisierung gegen die AfD ging.

Und an der Gedenkstätte Münchner Platz in Dresden wurde die AfD bei der zentralen Gedenkfeier zum 27. Januar zwar formal eingeladen, zugleich erklärte das mitveranstaltende Münchner-Platz-Komitee eine Kranzniederlegung durch offizielle AfD-Vertreter für unerwünscht, wodurch Erinnerung ausdrücklich als Mittel politischer Ausgrenzung eingesetzt wurde. Seitdem folgten unermüdliche Gutachten der zivilgesellschaftlichen Vorfeldindustrie. Nun kommt die Komik dazu. Aber nicht als Entlastung, sondern als Staatsornament.

Moralisch aufladen statt juristisch erhellen

Das ist nicht gegen Hape Kerkeling gesagt. Er ist hier weniger Person als Funktion. Gerade darum ist seine Ladung so aufschlussreich. Denn was genau soll ein Entertainer in einer Anhörung zur Verfassungsfeindlichkeit einer Partei leisten? Verfügt er über geheime staatsrechtliche Erkenntnisse? Soll er die Dogmatik des Parteiverbots mit pointierter Miene auflockern? Der Vorgang ist hanebüchen genug, um fast schon wieder großartig zu sein.

Der Staat, der seine größte Oppositionspartei nicht mehr kleinregieren kann, versucht es nun offenbar im Modus des Kulturevents. Im Thüringer Landtag soll Kerkeling als Anzuhörender beteiligt werden; die Initiative ging von der Linken aus. Im Hintergrund steht seine Rede zur Befreiung Buchenwalds, in der er über das Schicksal seines Großvaters sprach. Genau dieses biographische Kapital wird nun politisch umgebucht.

Man sollte sich den inneren Zusammenhang klarmachen. Ein Parteiverbot ist in einer Demokratie der äußerste Ausnahmefall. Es setzt voraus, dass eine politische Kraft die freiheitliche Ordnung in ihrem Kern aggressiv bekämpft. Deshalb sind die Hürden hoch. Deshalb liegt die Entscheidung nicht bei Ausschüssen, Feuilletons und Erregungskollektiven, sondern beim Bundesverfassungsgericht. Und was tut das politmediale Establishment? Es verlegt diese Ausnahmeentscheidung in den Vorraum der Inszenierung.

Es lädt nicht nur Sachverständige, sondern Zeichen ein. Der Prominente soll nicht juristisch erhellen, sondern moralisch aufladen. Gerade darin liegt etwas Würdeloses. Nicht gegenüber Kerkeling allein, sondern gegenüber der Erinnerungskultur überhaupt. Denn diese wird aus ihrem ernsten Zusammenhang herausgelöst und in die operative Gegenwartspolitik eingespeist. Das ist kein Rechtsstaat mehr in seiner kühlen Form. Das ist Theater mit Geschäftsordnung.

Der Ost-Komiker als Straffall

Und nun der Gegenfall. Ein ostdeutscher, dezidiert linker (!) Komiker, der vom MDR geschasste Uwe Steimle, nimmt auf einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau ironisch bis sarkastisch Angela Merkel aufs Korn und mit NS-Bezug auch Friedrich Merz. Über Merkel sagt er angesichts ihres im Stehen gemalten Porträts, sie werde bald „sitzen“, im Moment hänge sie erst einmal; wenn der Nagel breche, „dann stellen wir sie an die Wand“. Über Merz fragt er, wo Stauffenberg sei, wenn man ihn mal wirklich brauche.

Steimle auf der Veranstaltung mit Siegmund und Chrupalla. Quelle: Süddeutsche Jan Woitas/dpa

Das ist grob, überzogen, möglicherweise geschmacklos. Aber vor allem ist es Kabarett in jenem alten, riskanten, dunklen Sinn, der auf Übertreibung, Grenzüberschreitung und kalkulierte Geschmacklosigkeit setzt. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat deshalb ein Verfahren nach Paragraph 126 StGB eingeleitet. Hier wird das Doppelmaß sichtbar, das die Republik inzwischen mit bemerkenswerter Selbstverständlichkeit pflegt.

Ein West-Comedian, der auf einer NS-Gedenkveranstaltung in Buchenwald von seinem Opa erzählt, wird von der Linken als quasi moralischer Sachverständiger in die Vorzone eines Verbotsverfahrens gezogen. Ein Ost-Comedian, der bei einer AfD-Veranstaltung mit historischen Chiffren und sarkastischen Witzen hantiert, wird zum Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen. Der eine wird politisch geadelt, weil seine Erinnerung anschlussfähig ist. Der andere wird kriminalisiert, weil sein Sarkasmus aus dem falschen Lager spricht.

Die Nachkommen und die politische Sekundärmoral

Die jüngsten Entwicklungen haben dieses Bild noch einmal geschärft. Karl Graf von Stauffenberg, ein Enkel des Hitler-Attentäters, warf Steimle „Geschichtsklitterung“ und eine „Verharmlosung des Dritten Reichs“ vor. Politisch war das fast erwartbar; semantisch aber ist es hochinteressant. Denn damit wird aus einer vielleicht geschmacklosen, aber erkennbar satirischen Chiffre nicht nur ein moralischer Fehltritt, sondern eine erinnerungspolitische Straftat vor dem Strafrecht.

Die Empfindlichkeit der Nachfahren wird so zum Resonanzverstärker eines ohnehin nervösen Staats. Genau hier zeigt sich die neue Sekundärmoral der Republik. Nicht nur die Justiz reagiert, nicht nur die Feuilletons reagieren, sondern auch die genealogische Nebenbühne der Geschichte. Erinnerung ist nicht mehr bloß Gedächtnis, sondern Interventionsreserve.

Wer sich auf den falschen Namen, die falsche Chiffre, den falschen historischen Schatten beruft, steht sofort im Licht eines moralischen Großalarms. Der Witz wird nicht mehr am Maß seiner satirischen Form gemessen, sondern an seiner politischen Anschlussfähigkeit. Und weil Steimle aus dem falschen Lager spricht, wird aus dem Sarkasmus sofort ein Sicherheitsfall.

“Das Recht der Erben“

Stauffenbergs Anwalt Moritz Gallenkamp bestätigte inzwischen gegenüber BILD eine Strafanzeige wegen der “Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener” (§ 189 StGB). Darauf steht eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Gallenkamp wörtlich: „Die Aussage von Steimle beschmutzt auf unsägliche Art und Weise das Andenken an einen Widerstandskämpfer, der sein Leben gab im Kampf gegen Adolf Hitler und das NS-Regime. Steimle verunglimpft das Andenken an Claus Schenk Graf von Stauffenberg, indem er seinen Gewaltfantasien freien Lauf lässt.“

Er erklärte zudem, Steimle ziehe das Motiv des Widerstandskämpfers Claus Schenk Graf von Stauffenberg in den Dreck: die Welt von Adolf Hitler zu befreien, den Menschen ihre Freiheit zurückzugeben und dafür sein Leben zu opfern. Steimle bringe dieses Motiv und die Tat in einen politischen Zusammenhang mit einem demokratischen Politiker, einer demokratischen Partei und einer demokratischen Republik.

Der Jurist weist auch Steimles möglichen Verweis auf die Kunstfreiheit zurück: „Abgesehen davon verunglimpft er die Verbrechen des NS-Regimes und die Millionen Opfer. Herr Steimle weiß genau, was er als Kabarettist sagt. Er wurde für eine Wahlkampfveranstaltung der AfD gebucht und hat dort geredet. Er kann sich nicht darauf berufen, dass es Satire gewesen sei, denn das war und ist es offensichtlich nicht“. Gallenkamp kündigte zudem weitere rechtliche Schritte an: „Das ist das Recht der Erben.“ Neben der Strafanzeige würden nun auch Unterlassungsansprüche gegen Steimle geltend gemacht.

Darauf ein “Hurz”

Kein Wunder, dass die andere Seite spiegelbildlich reagiert. Konservative Medien und Kommentarspalten machten aus Kerkelings Ladung in den Landtag prompt ein Spottobjekt. Dort erscheint er nicht als Entertainer, der politisch funktionalisiert wird, sondern als der „Steinmeier unter den Komikern“, als geläuterter Oberpädagoge, als Mann der richtigen Haltung, kurz: als jemand, auf dessen staatsfromme Erhebung man nur noch mit jenem alten Kerkeling-Code antworten könne, mit einem höhnischen „Hurz“.

Die Häme ist also da, und sie ist teilweise treffend. Aber sie zeigt auch, wie tief die Komik bereits im Lagerkampf aufgegangen ist. Denn auch das ist Teil des Problems: Der Komiker ist nicht länger Figur der Entlastung, sondern nur noch Ornament oder Zielscheibe. Kerkeling wird links als moralisches Kapital verbucht und rechts als abgehalfterter Haltungsartist verspottet.

Gerade dadurch verschwindet jene Zone, in der Komik einstmals querstehen durfte. Humor wird heute nicht mehr nach Treffsicherheit bewertet, sondern nach Frontzugehörigkeit. Wer im richtigen Lager predigt, darf plötzlich als Sachverständiger auftreten. Wer im falschen Lager ätzt, bekommt Staatsanwälte, Nachkommen und Leitartikel an den Hals.

Inzwischen liegt auch ein offener Brief von Dirk Hesse, dem Vorsitzenden der Partei der Vernunft, an Hape Kerkeling vor. Das macht die Sache interessanter, weil die Kritik damit aus dem bloßen Spott herausgeführt wird. Hesse greift nicht Kerkelings Ablehnung der AfD an sich an, sondern dessen Denkfigur. In der Sendung Maischberger hatte Kerkeling erklärt, eine Partei, die „in Teilen rechtsradikal“ sei, gleiche einem Glas Wasser, in das in Tropfen Kloakenwasser geraten sei: Das ganze Glas sei ungenießbar. Genau an diesem Bild setzt der Brief an – und trifft einen wunden Punkt der gegenwärtigen Verbotsrhetorik.

Danger Dan und die selektive Kunstfreiheit

Denn der Kloakenvergleich ist nicht einfach nur polemisch, sondern kollektivistisch. Er hebt die Unterscheidung zwischen individuellem Handeln und bloßer Zugehörigkeit auf. Wer so argumentiert, sagt eben nicht mehr nur: Einzelne Funktionäre oder Positionen dieser Partei sind problematisch. Er sagt: Die Gesamtpartei ist moralisch verdorben, und jedes Mitglied steht unter dem Verdacht dieser Verdorbenheit. Der Brief legt mit libertärer Nüchternheit frei, was an dieser Logik falsch ist. Weder bei religiösen Gruppen noch bei ethnischen Gemeinschaften oder politischen Lagern akzeptiert man zu Recht, dass die radikalsten Teile automatisch für alle stehen. Warum also soll dieser Maßstab plötzlich nur bei der AfD gelten?

Gerade darin liegt die eigentliche Schieflage. Während Steimles uneigentliches, sarkastisches, kabarettistisches Sprechen als eigentlich, ja fast strafrechtlich relevant gelesen wird, darf Kerkelings eigentliches Sprechen – sein offen formulierter moralischer Totalvorbehalt gegen eine ganze Partei und ihre Mitglieder – als Stimme des Anstands zirkulieren. Der eine wird maximalistisch interpretiert, um ihn zu kriminalisieren. Der andere darf maximalistisch übertreiben, um ihn als moralische Autorität aufzuwerten. Auch das ist Teil des Doppelmaßes: Nicht nur die Komik, auch der Begriff individueller Verantwortung wird inzwischen lagerabhängig angewandt.

Nun könnte man einwenden, all das sei eben der übliche Kulturkampf. Das jedoch wäre zu harmlos. Denn parallel lief noch ein dritter Fall, der das Doppelmaß fast mustergültig ausleuchtet. Danger Dan sollte mit dem Pianisten Igor Levit in der ZDF-Sendung Die Anstalt den neuen Song „Keine Angst“ aufführen. Das ZDF stoppte den Auftritt kurzfristig, weil der Text als Gewaltaufruf verstanden werden könne. Diese Absage war – anders als die Künstler jetzt behaupten – richtigerweise erfolgt.

Danger Dan und Levit. Quelle: https://www.spiegel.de/kultur/tv/igor-levit-und-danger-dan-zdf-geschaeftsleitung-untersagt-auftritt-der-musiker-a-c1fd57b9-73b4-44d8-ad4f-cda8f5544bf1 Foto: Rainer Keuenhof / picture alliance

Denn der Text spricht nicht nur in antifaschistischer Wolkigkeit vom „Widerstand“, sondern gibt konkrete Hinweise zur Umgehung von Überwachung, erwähnt Handschuhe und Fingerabdrücke und sendet am Ende „liebe Grüße an Lina, Gucci, Maja und Nanuk“ – also an Personen aus dem Umfeld linksextremer Gewalttäter, darunter die verurteilten (!) Lina E und Maja T. Das ist nicht bloß subversive Kunst, sondern eine gezielte Flirtbewegung mit militanten Milieus, also Linksaktivismus.

Die zivilreligiöse Front

Gerade daran wird die Schieflage sichtbar. Wenn Danger Dan im Konjunktiv, im Song, im hochmoralischen Anti-rechts-Gewand mit militanten Chiffren hantiert und eine verurteilte Linksextremistin grüßt, dann heißt es Kunstfreiheit, Haltung, antifaschistische Zuspitzung. Wenn Steimle hingegen uneigentlich spricht, also im Modus des dunklen Kabaretts, der Übertreibung, der kalkulierten Geschmacklosigkeit, dann wird aus dem uneigentlichen Sprechen ein eigentliches. Seine Pointe wird als Drohung gelesen, seine Chiffre als Strafsachverhalt, sein Sarkasmus als Sicherheitsrisiko.

Hier ist nicht das Recht inkonsequent, sondern die politische Kultur. Sie misst nicht mit einem Maß, sondern mit der politischen Nähe zum eigenen Milieu. Was wir hier erleben, ist also die Verwandlung des Politischen in eine zivilreligiöse Frontbildung. Die AfD wird nicht bekämpft wie eine Partei, sondern behandelt wie eine Quelle fortdauernden Sakrilegs, gegen die alle Sphären des gesellschaftlichen Lebens mobilisiert werden dürfen. Nicht nur der Verfassungsschutz, sondern auch das Stadttheater. Nicht nur die Staatsrechtslehre, sondern auch das NGO-Milieu. Nun eben auch die Komik. Dem Establishment ist wirklich keine Kulturform zu schade, wenn es darum geht, die Ausgrenzung des Konkurrenten zu forcieren.

Gerade das ist der politische Kern dieser ästhetischen Übermobilisierung: Die Republik glaubt nicht mehr an ihre eigene politische Überlegenheit, also ersetzt sie Politik durch Moralkulisse. Früher hätte man eine Partei bekämpft, indem man ihre Wähler zurückgewann, ihre Argumente widerlegte, ihre Funktionäre demaskierte, ihre Widersprüche bloßlegte. Heute baut man stattdessen eine Erregungsarchitektur. Die Partei soll nicht besiegt, sondern beschattet werden – durch Erinnerung, Prominenz, Gutachten, Bühnenlicht und den ständigen Verweis auf die moralische Unmöglichkeit ihrer Existenz.

Dass ausgerechnet Komiker in dieser Lage zu Kronzeugen und Verdachtsfällen werden, ist deshalb nicht bloß kurios. Es ist folgerichtig. Denn der Komiker ist in einer erschöpften Öffentlichkeit längst keine Figur der Entlastung mehr, sondern eine Art Staatsornament oder Staatsproblem, je nachdem, wem er dient. Er soll jene Mischung aus Popularität, Sentimentalität und moralischer Anschlussfähigkeit liefern, die den nüchternen Verfahren fehlt. Oder er soll, wenn er aus dem falschen Lager spricht, als Exempel für die Gefährlichkeit dieses Lagers herhalten. So oder so wird der Humor politisch funktionalisiert.

Republik im Erregungsbetrieb

Gerade deshalb wirkt diese Konstellation so entlarvend: Nicht für die AfD, sondern für ihre Gegner. Denn diese zeigen, dass sie dem Recht allein offenbar nicht (mehr) trauen. Wäre die Verfassungsfeindlichkeit derart evident, müsste man keine symbolischen Nebendarsteller aufrufen. Dann genügten Akten, Belege, Strukturen, Taten, Programme. Wer hingegen die Aura des Prominenten benötigt, signalisiert gerade dadurch die Unsicherheit der eigenen Überzeugung.

Und wer umgekehrt auf den Sarkasmus des falschen Komikers sofort mit strafrechtlicher Hochspannung reagiert, zeigt die gleiche Nervosität im repressiven Modus. Das Verbot soll nicht nur juristisch begründet, sondern atmosphärisch vorbereitet werden; die Opposition nicht nur politisch bekämpft, sondern kulturell eingerahmt werden. Vielleicht ist das die eigentliche Pointe: Nicht die AfD wird hier zum Problemfall der Demokratie, sondern die Demokratie selbst in ihrem Umgang mit Konkurrenz.

Denn wenn der eine Komiker wegen Buchenwald zum moralischen Kronzeugen aufsteigt, während der andere wegen NS-Anspielungen zum Fall für die Staatsanwaltschaft wird, und ein dritter erst dann gebremst wird, wenn selbst dem gebührenfinanzierten ZDF die Grüße an linksextreme Gewalttäter zu viel werden, dann zeigt sich weniger die Stärke der Ordnung als ihre Nervosität. Der Staat spielt nicht mehr nur Staat. Er spielt bereits Theater. Und das Schlechteste daran ist nicht einmal die Heuchelei. Das Schlechteste ist, dass diese Republik ihren Kulturkampf inzwischen für Rechtsstaat hält.

Geschrieben in Massenmediales, Spezielles | 0 Kommentare