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Dr. Thomas Hartung

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Wenn Wissenschaft Partei ergreift

10. September 2026 von Thomas Hartung

Rahel Jaeggi verteidigt in der FAZ die Möglichkeit einer Wissenschaft, die sich nicht mit vermeintlicher Neutralität begnügt, sondern normative Voraussetzungen ausdrücklich anerkennt. Anlass ist die Aktionswoche „Wissenschaft gegen Faschismus“. Die Philosophin wendet sich gegen den Einwand, schon eine solche Selbstbeschreibung verletze das Gebot wissenschaftlicher Wertfreiheit. Ihre zentrale These lautet: Wissenschaft ist niemals voraussetzungslos. Sie orientiert sich an Wahrheit, arbeitet mit Begriffen, wählt Gegenstände aus, setzt Relevanzen und bewegt sich damit immer schon in einem normativen Horizont.

Das klingt zunächst plausibel. Es löst aber das Problem nicht, sondern verschiebt es. Denn niemand bestreitet ernsthaft, dass Wissenschaftler Werte haben, dass sie ihre Forschungsgegenstände auswählen oder dass Wahrheit selbst eine epistemische Norm darstellt. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Darf aus dieser unvermeidlichen Wertbezogenheit eine politische Parteinahme der Wissenschaft folgen? Genau hier bleibt Jaeggis Argumentation unscharf. Sie verwischt die Grenze zwischen der normativen Voraussetzung wissenschaftlicher Arbeit und der politischen Festlegung dessen, was Wissenschaft herausfinden soll.

Die klassische Forderung nach Wertfreiheit bedeutet nicht, Wissenschaft müsse im moralischen Niemandsland stattfinden. Max Webers Unterscheidung war subtiler: Werte können bestimmen, was untersucht wird; sie dürfen aber nicht bestimmen, welches Ergebnis herauskommen muss. Ein Forscher kann Armut untersuchen, weil er Armut für unerträglich hält. Er darf daraus aber nicht folgern, welche Ursachen von Armut wissenschaftlich zulässig sind. Ein Kriminologe kann Gewalt verhindern wollen und trotzdem verpflichtet sein, Täterstrukturen, Herkunft, Milieus oder kulturelle Faktoren ergebnisoffen zu analysieren. Ein Historiker darf den Nationalsozialismus moralisch verurteilen; daraus folgt nicht, dass jeder gegenwärtige politische Gegner bereits unter den Begriff „Faschismus“ subsumiert werden darf.

Der Begriff als Vorentscheidung

Gerade bei einer Aktion „Wissenschaft gegen Faschismus“ liegt deshalb das Problem eine Stufe tiefer. Niemand verlangt von Wissenschaftlern Neutralität gegenüber Auschwitz. Strittig ist, wer oder was heute überhaupt „faschistisch“ genannt werden kann. Ist eine Partei faschistisch? Sind bestimmte Positionen autoritär, nationalkonservativ, populistisch, ethnisch-national oder tatsächlich faschistisch? Genau das wären Fragen wissenschaftlicher Analyse. Wer jedoch mit der Formel „gegen Faschismus“ beginnt, hat einen Teil des Ergebnisses bereits in die Fragestellung eingebaut.

Von Anjadescartesfire – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=60620400

Das gilt ebenso für das Wort „völkisch“, das schon in der Überschrift von Jaeggis Beitrag eine zentrale Rolle spielt. Der Begriff ist historisch hochgradig belastet. Er kann ethnischen Nationalismus, Abstammungsdenken, Rassentheorie oder organische Volksvorstellungen bezeichnen. Er kann aber im politischen Gebrauch auch als unscharfes Verdachtswort dienen, das unterschiedliche konservative oder identitäre Positionen in die Nähe des Nationalsozialismus rückt.

Wissenschaft müsste hier zuerst differenzieren. Welche Aussage ist tatsächlich „völkisch“? Welcher Volksbegriff liegt ihr zugrunde? Was unterscheidet kulturelle Kontinuitätsvorstellungen von biologischem Rassismus? Wo beginnt Exklusion, wo handelt es sich schlicht um historische oder nationale Selbstbeschreibung?

Wird diese Arbeit übersprungen, verwandelt sich der Begriff vom Analyseinstrument in ein Etikett. Danach lässt sich leicht fragen, wie man denn gegenüber „völkischem Denken“ neutral bleiben könne. Die moralische Antwort ist dann schon durch die Wortwahl vorgegeben. Das ist der erste grundlegende Fehlschluss: Aus der moralischen Ablehnung eines bereits definierten Faschismus wird eine Berechtigung abgeleitet, aktuelle politische Phänomene im Voraus unter genau diesen Begriff zu stellen.

Epistemische Normen sind keine politischen Programme

Jaeggi argumentiert, normative Voraussetzungen ließen sich aus Wissenschaft nicht entfernen. Auch das ist richtig. Wissenschaft lebt von Normen: Wahrhaftigkeit, Nachprüfbarkeit, Widerspruchsfreiheit, methodische Transparenz, Falsifizierbarkeit, Revidierbarkeit.

Doch aus diesen epistemischen Normen folgt kein politisches Programm. „Wahrheit“ und „Emanzipation“ sind nicht dieselbe Art von Norm. „Methodische Nachvollziehbarkeit“ und „Antifaschismus“ ebenfalls nicht. Erstere gehören zur inneren Grammatik wissenschaftlicher Erkenntnis. Letztere sind gesellschaftspolitische Ziele.

Die Gleichsetzung beider Ebenen ist der entscheidende Kategorienfehler. Dass Wissenschaft ohne Wahrheitsorientierung keine Wissenschaft wäre, beweist nicht, dass sie sich institutionell einem politischen Ziel verschreiben darf. Gerade Jaeggis Formulierung, kritische Theorie sei eine „Parteilichkeit für eine Partei, die das Parteiliche abschafft“, offenbart das Problem besonders deutlich. Denn damit wird die eigene Position nicht weniger parteilich. Sie erklärt sich lediglich selbst zur universalistischen Ausnahme.

Der Marxist kann behaupten, er vertrete nicht eine Klasse, sondern die Klasse, die alle Klassen abschafft. Der Revolutionär kann sagen, seine Partei diene der Überwindung aller Parteien. Der Autoritäre kann Freiheit beschneiden und dies mit der Herstellung „wahrer Freiheit“ begründen. Solche Konstruktionen immunisieren die eigene Position gegen den Vorwurf der Parteilichkeit, indem sie ihr einen höheren historischen oder moralischen Rang zuschreiben. Das ist philosophisch traditionsreich, aber wissenschaftstheoretisch gefährlich.

Wenn die eigene Weltanschauung zur Vernunft wird

Jaeggi selbst beschreibt Ideologie sinngemäß als eine Perspektive, die den eigenen partikularen Standpunkt zum selbstverständlichen allgemeinen Standpunkt erhebt. Gerade hier gerät ihr Text in einen Selbstwiderspruch.

Denn Begriffe wie „Emanzipation“ erscheinen nicht als politisch umstrittene Zielsetzungen, sondern als Ausdruck eines sich historisch entfaltenden Vernunftpotentials. Damit wird eine bestimmte philosophische Tradition von vornherein mit dem Allgemeinen identifiziert. Doch warum sollte gerade diese Tradition das Privileg besitzen, sich selbst als Vernunft auszugeben?

Ein Konservativer könnte ebenso behaupten, seine Position verteidige nicht partikulare Interessen, sondern die anthropologischen Bedingungen menschlicher Gemeinschaft. Ein Liberaler könnte Eigentum und Vertragsfreiheit zu Voraussetzungen universaler Freiheit erklären. Ein Nationaler könnte die Nation als notwendige Bedingung demokratischer Selbstbestimmung verstehen.

Solche Selbstbeschreibungen beweisen gar nichts. Die politische Position wird nicht objektiv, indem sie sich selbst für universal erklärt. Wissenschaft muss deshalb gerade dort skeptisch werden, wo eine Weltanschauung behauptet, keine Weltanschauung mehr zu sein.

Das eigentliche Problem beginnt vor dem Forschungsergebnis

Noch wichtiger ist allerdings eine Ebene, die Jaeggis Text nur unzureichend erfasst: Wissenschaft wird nicht erst dann politisch beeinflusst, wenn jemand ein unerwünschtes Ergebnis verbietet. Sie wird viel früher strukturiert. Welche Professuren entstehen? Welche Institute werden gegründet? Welche Themen erhalten Sonderprogramme? Welche Projekte bekommen Drittmittel? Welche Fragestellungen passen in Förderlinien? Welche theoretischen Schulen reproduzieren sich durch Berufungen?

Der zugespitzte Satz, es gebe „acht Lehrstühle für Kernforschung, aber 173 Lehrstühle für Genderforschung“, müsste für eine belastbare Tatsachenbehauptung nach Definition und Stichtag überprüft werden. Als politische Chiffre verweist er jedoch auf eine reale wissenschaftspolitische Frage: Kann Wissenschaftsfreiheit allein darin bestehen, dass niemand ausdrücklich verboten bekommt, über Kernenergie zu forschen, wenn über Jahrzehnte institutionelle Kapazitäten abgebaut werden, während andere Felder durch Programme, Professuren und Fördermittel expandieren?

Ein Staat muss selbstverständlich Schwerpunkte setzen. Ressourcen sind begrenzt. Nicht jede unterschiedliche Finanzierung ist politische Zensur. Aber Förderung ist auch niemals völlig neutral. Wer Professuren schafft, schafft Forschungsgegenstände. Wer Programme ausschreibt, setzt Problemdefinitionen. Wer Drittmittel an bestimmte Zielsetzungen bindet, strukturiert, welche Fragen überhaupt karrierefähig werden.

Der Unterschied zwischen Verbot und Verdrängung

Damit entsteht eine Form politischer Steuerung, die subtiler ist als Zensur. Man muss Kernenergieforschung nicht verbieten, wenn kaum noch entsprechende Lehrstühle ausgeschrieben werden, Versuchsanlagen verschwinden und Nachwuchswissenschaftler keine Perspektiven sehen. Man muss auch bestimmte gesellschaftspolitische Positionen nicht verbieten, wenn Förderprogramme nur Projekte honorieren, die bereits von „struktureller Diskriminierung“, „Heteronormativität“, „Transformation“, „Dekolonisierung“ oder anderen politisch aufgeladenen Problemdefinitionen ausgehen.

Die entscheidende Frage lautet dann: Darf der Antragsteller auch untersuchen, ob das behauptete Problem überhaupt in der angenommenen Form existiert?  Wenn eine Förderlinie beispielsweise voraussetzt, dass eine bestimmte gesellschaftliche Ungleichheit Ausdruck von Diskriminierung ist, und lediglich nach Mechanismen und Gegenmaßnahmen fragt, dann ist ein Teil des Resultats in die Ausschreibung eingebaut. Das ist keine offene Zensur. Es ist epistemische Pfadabhängigkeit.

Ein Atomkern existiert unabhängig davon, ob es einen Lehrstuhl für Kernphysik gibt. Bei Begriffen wie „Heteronormativität“, „Intersektionalität“, „toxische Männlichkeit“ oder bestimmten Konstruktionen von „Gender“ liegt die Sache anders: Hier enthält bereits die Beschreibung des Forschungsgegenstandes theoretische Vorannahmen. Das macht solche Forschung nicht automatisch unwissenschaftlich. Auch Ökonomie, Soziologie oder Rechtswissenschaft arbeiten mit theoretisch erzeugten Kategorien. Aber es erhöht die Verpflichtung zur Reflexivität.

Denn wenn der Staat hundertfach Institute finanziert, deren Ausgangspunkt beispielsweise lautet, gesellschaftliche Geschlechterverhältnisse seien als Macht- oder Diskriminierungsstrukturen zu analysieren, dann finanziert er nicht bloß die Untersuchung eines neutral vorgefundenen Objekts. Er institutionalisiert zugleich ein bestimmtes Problembeschreibungsmodell.

Die Politik definiert ein Problem. Wissenschaft beantragt Geld zur Erforschung dieses Problems. Die Forschung produziert Publikationen, welche die gesellschaftliche Relevanz des Problems bestätigen. Diese Publikationen rechtfertigen wiederum neue Programme. So kann sich ein Forschungsfeld selbst verstärken, ohne dass jemals ein Minister ein Forschungsergebnis diktiert.

Genau davor fürchtet sich die akademische Linke

Bemerkenswert ist, dass viele linke Wissenschaftler dieses Problem sofort verstehen, sobald sie sich eine konservative Regierung vorstellen. Was geschähe, wenn eine rechte Wissenschaftspolitik erklärte, Gender Studies, postkoloniale Theorie oder bestimmte Spielarten der kritischen Migrationsforschung seien ideologisch und deshalb nicht mehr förderwürdig? Was, wenn Professuren nicht wiederbesetzt, Programme beendet und Mittel in Kerntechnik, Demographie, Familienforschung oder nationale Identitätsforschung umgeschichtet würden?

Der Aufschrei wäre groß – und teilweise berechtigt. Denn Wissenschaftsfreiheit wäre tatsächlich gefährdet, wenn eine Regierung Forschung allein deshalb institutionell austrocknete, weil deren mögliche Ergebnisse politisch unerwünscht sind. Nur muss dasselbe Prinzip dann auch in die andere Richtung gelten. Es kann nicht lauten: Linke Wissenschaftspolitik setzt legitime gesellschaftliche Prioritäten, rechte Wissenschaftspolitik betreibt ideologische Säuberung. Entweder darf der Staat Forschungsfelder politisch nach Weltanschauung ordnen – oder er darf es nicht.

Der einfachste Test besteht in einem Rollentausch. Angenommen, eine konservative Bundesregierung finanzierte hundert Professuren unter dem Titel „Nationale Identität und gesellschaftlicher Zusammenhalt“. Förderprogramme sollten die kulturellen Kosten massiver Migration, die Stabilität traditioneller Familienstrukturen oder mögliche Vorteile gesellschaftlicher Homogenität untersuchen.

Viele heutige Verteidiger politisch engagierter Wissenschaft würden sofort fragen, ob hier das gewünschte Resultat bereits in der Problemdefinition stecke. Sie hätten damit recht. Aber dieselbe Frage muss gestellt werden, wenn Programme „Diversität“, “Geschlechtergerechtigkeit“, „Dekolonisierung“ oder „Transformation“ zum Ausgangspunkt nehmen. Wissenschaftliche Qualität kann nicht davon abhängen, welche politische Richtung das Erkenntnisinteresse besitzt.

Der entscheidende Maßstab lautet: Kann die Ausgangsthese widerlegt werden? Kann Genderforschung zu dem Ergebnis gelangen, dass ein behauptetes Machtverhältnis empirisch nicht existiert? Kann Migrationsforschung feststellen, dass ein bestimmtes Migrationsregime erhebliche gesellschaftliche Nachteile erzeugt? Kann Klimapolitikforschung zu dem Ergebnis kommen, dass ein politisches Instrument ineffizient oder kontraproduktiv ist? Kann Rechtsextremismusforschung feststellen, dass eine untersuchte Position zwar konservativ oder national, aber nicht extremistisch ist? Erst dort zeigt sich Ergebnisoffenheit.

Das Gegenmittel heißt nicht rechte Gegenwissenschaft

Aus dieser Kritik folgt keineswegs, linke Forschungsfelder zu verbieten. Das wäre nur die spiegelbildliche Wiederholung desselben Fehlers. Eine konservative Wissenschaftspolitik sollte nicht entscheiden, welche Ergebnisse richtig sind. Sie sollte dafür sorgen, dass alternative Hypothesen überhaupt institutionelle Chancen besitzen.

Genderforschung darf existieren. Aber ihre Grundannahmen müssen genauso kritisierbar sein wie die jeder anderen Disziplin. Migrationsforschung darf politische Probleme untersuchen. Aber sie muss sowohl Nutzen als auch Kosten analysieren können. Kernenergieforschung darf nicht deshalb institutionell verschwinden, weil eine Regierung politisch beschlossen hat, Kernenergie nicht mehr zu wollen.

Wissenschaftspolitik sollte Optionen offenhalten, nicht Weltanschauungen konservieren. Das wäre tatsächlich ein konservatives Verständnis von Wissenschaftsfreiheit: Schutz vor epistemischer Monokultur. Jaeggis Hauptargument lebt letztlich von einer falschen Alternative. Entweder Wissenschaft bezieht Stellung gegen Faschismus – oder sie bleibt moralisch neutral gegenüber Faschismus. Doch das ist nicht die wirkliche Wahl.

Ein Wissenschaftler kann Faschismus moralisch verurteilen und trotzdem wissenschaftlich offen untersuchen, was Faschismus ist. Er kann Rassismus ablehnen und dennoch konkurrierende Definitionen von Rassismus prüfen. Er kann eine Partei persönlich für gefährlich halten und als Forscher trotzdem feststellen, dass ein bestimmter Extremismusvorwurf empirisch nicht trägt. Er kann politisch demonstrieren und wissenschaftlich Ergebnisse publizieren, die seiner eigenen politischen Überzeugung widersprechen. Das ist keine Schizophrenie. Es ist professionelle Rollentrennung.

Wissenschaftsfreiheit schützt die unbequeme Frage

Die eigentliche Probe auf Wissenschaftsfreiheit besteht deshalb nicht darin, ob Universitäten Positionen schützen, die in ihrem Milieu ohnehin Mehrheiten besitzen. Sie beginnt bei den unangenehmen Fragen. Ist Kernenergie unter bestimmten Voraussetzungen ökologisch und ökonomisch sinnvoller als ein vollständig erneuerbares Energiesystem? Erzeugt bestimmte Migration messbare Probleme bei Kriminalität, Sozialstaat oder Integration? Sind manche geschlechtsspezifischen Unterschiede biologisch mitbedingt? Sind bestimmte Ungleichheiten tatsächlich Diskriminierung oder Ergebnis anderer Faktoren? Sind traditionelle Institutionen möglicherweise funktionaler, als progressive Theorien annehmen?

Genauso muss gefragt werden dürfen, ob gesellschaftliche Strukturen Menschen diskriminieren, ob Rassismus fortwirkt oder ob traditionelle Institutionen ungerechte Machtverhältnisse stabilisieren. Wissenschaftsfreiheit schützt nicht „rechte“ oder „linke“ Antworten. Sie schützt die Möglichkeit, Fragen zu stellen, deren Antwort politisch unerwünscht sein könnte.

Jaeggi hat recht mit einem begrenzten Satz: Wissenschaft ist nicht voraussetzungslos. Doch daraus folgt nicht, dass Wissenschaft politisch Partei ergreifen soll. Es folgt vielmehr das Gegenteil. Gerade weil Wissenschaftler Werte besitzen, gerade weil Forschungsgegenstände ausgewählt werden und gerade weil Institutionen Interessen und Weltbilder reproduzieren können, braucht Wissenschaft Regeln der Selbstbegrenzung: Ergebnisoffenheit, methodischen Pluralismus, transparente Begriffe und institutionellen Wettbewerb.

Der gefährlichste Zustand entsteht nicht dort, wo Wissenschaft verschiedene politische Perspektiven zulässt. Er entsteht dort, wo eine Perspektive so dominant geworden ist, dass sie ihre eigene politische Herkunft nicht mehr erkennt und sich selbst schlicht „Vernunft“, „Emanzipation“ oder „Wissenschaft“ nennt.

Dann wird der politische Gegner nicht mehr widerlegt, sondern aus dem Bereich des wissenschaftlich Legitimen herausdefiniert. Und genau hier liegt das Paradox der gegenwärtigen Debatte: Aus Angst davor, eine künftige rechte Regierung könne bestimmen, welche Forschung noch erwünscht ist, verteidigt ein Teil des akademischen Milieus Strukturen, in denen längst politisch mitbestimmt wird, welche Forschungsfragen institutionell Karriere machen.

Die richtige Antwort darauf ist weder Säuberung noch Gegenideologie. Sie ist eine Wissenschaftsfreiheit, die ihren Namen verdient: frei nicht von Werten, sondern frei genug, auch die eigenen Werte zum Gegenstand der Prüfung zu machen.

Geschrieben in Hochschulisch-Pädagogisches, Massenmediales | 0 Kommentare